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Ab Januar 2022 in Kraft

ElektroG3: Chinesen „stürmen“ Neuköllner Finanzamt

Mitte 2021 werden die Neuköllner Finanzbeamten in Berlin „überrannt“. Jede Woche gehen bis zu 1.500 Registrierungsanfragen ein. Grund: Ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer dürfen Händler von Elektro- und Elektronikgeräten ab 2022 keine Geschäfte mehr auf Online-Marktplätzen machen.

Unternehmen und Händler aus China sind in Alarmstimmung. Jahrelang zahlten sie vor allem beim Verkauf von Waren über Plattformen und Marktplätze wie Amazon oder Ebay keine Umsatzsteuer. Das 2022 in Kraft tretende Elektrogesetz 3 (ElektroG3) soll jetzt helfen, im Markt aufzuräumen.

Rund 48.500 Online-Händler mit Sitz in China, Hongkong, Taiwan und Macau waren Ende 2020 beim Finanzamt Berlin-Neukölln steuerlich registriert. (Neukölln ist  die  bundesweit zuständige Behörde.) Damit hat sich die Zahl innerhalb weniger Jahre mehr als verhundertfacht. 2017 waren es gerade mal 432. Über 200 Mio. Euro Umsatzsteuer gingen 2020 von Online-Händlern mit Sitz in China ein. Den Durchbruch erzielten die Berliner Finanzbeamtinnen mit der Durchsetzung der  Datenherausgabe durch Handelsplattformen. 

Neukölln wird "überrannt"

Mitte 2021 werden die Neuköllner Beamten förmlich „überrannt“. Jede Woche gehen bis zu 1.500 Registrierungsanfragen ein (laut Deutsche Recycling). Grund: Ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer dürfen Händler von Elektro- und Elektronikgeräten ab 2022 keine Geschäfte mehr auf Online-Marktplätzen machen. Dann tritt das ElektroG3 in Kraft. Und weil Marktplatzbetreiber für Steuerbetrug der Händler haften, dürften schwarze Schafe von den Plattformen gesperrt werden.

Wer als Online-Händler auf europäischen Plattformen wie Amazon oder eBay Waren verkauft, braucht eigentlich schon seit 2019 eine Steuer-ID. Die meisten chinesischen Händler haben sich freilich nicht ums deutsche Finanzamt geschert. Nun werden Kontrollen und höhere Strafen folgen.

100.000 EAR-Registrierungen 

Auch bei der der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) gibt es derzeit mehr zu tun. Die Stelle nimmt Aufgaben aus dem ElektroG wahr. Experten rechnen mit über 100.000 neuen Registrierungen von 20.000 Herstellern von Elektrogeräten. Auch Eigenmarken und mit Importen verbundene Verkäufe müssen hier bis Ende 2021 registriert sein. Laut Deutsche Recycling würde das Aufkommen eine Verdoppelung der Registrierungen (zu November 2020) bedeuten.  

Hintergrund: Elektrogeräte und Batterien, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sind registrierungspflichtig. Das gilt auch für passive Elektrogeräte (wie Kabel) und im Lieferumfang enthaltene Batterien. Hat der Lieferant die Registrierung nicht erfüllt, geht die Pflicht auf den Händler über. Lassen Sie sich bei der Registrierung helfen (z.B. durch Landbell, Mainz).

Fazit: Der deutsche Fiskus kann die zusätzliche Finanzspritze brauchen – keine Frage. Experten gehen allerdings davon aus, dass es auch weiterhin schwer sein dürfte, Marktplätze und Fulfillment-Provider (etwa: Versand durch Amazon) mit Sitz im Ausland zu sanktionieren. Das gilt vor allem für chinesische Plattformen wie AliBaba/AliExpress und Wish, aber auch im EU-Ausland.

Finanzamt Neukölln
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/umsatzsteuer/artikel.662628.php  

Stiftung EAR (Fürth)
https://www.stiftung-ear.de/de/startseite

Deutsche Recycling (Köln)
https://deutsche-recycling.de/blog/novellierung-des-elektrog3-handel-soll-staerker-in-die-pflicht-genommen-werden/

Landbell (Mainz)
https://www.landbell.de/

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