Ermäßigter Steuersatz: Abfindungen bei Arbeitsplatzverlust
Steuerliche Neuigkeit für Arbeitnehmer: Abfindungen bei Jobverlust können einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Doch nicht jeder Fall erfüllt die Voraussetzungen.
Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes können unter bestimmten Bedingungen einem günstigeren, ermäßigten Steuersatz (Fünftelregelung) unterliegen.