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Ehegattenunterhalt

Finanzamt bleibt auf Steuerforderung sitzen

Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid abändern, doch das muss innerhalb einer klaren Frist geschehen. Andernfalls verjähren die Ansprüche. Das gilt auch dann, wenn die Steuerzahlung von der gewählten Versteuerungsart des ehemaligen Ehepartners abhängig ist. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Das Realsplitting ermöglicht es, den Unterhalt an einen geschiedenen oder dauerhaft getrenntlebenden Partner als Sonderausgaben abzusetzen. In dem Fall muss der ehemalige Partner, 
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