Neues Zentralregister in Polen
In Polen hat Mitte Oktober das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer seine Arbeit aufgenommen. Eintragen müssen sich natürliche Personen, die direkt oder indirekt, also etwa über eine deutsche Muttergesellschaft, die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben. Das Register setzt eine EU-Richtlinie gegen Geldwäsche etc. um. Vor dem 13. Oktober registrierte Unternehmen haben bis 13.4.2020 Zeit, ihre Eintragung nachzuholen. Bei nicht rechtzeitiger Anmeldung kann eine Geldstrafe von bis zu 1 Mio. PLN (ca. 232.000 EUR) verhängt werden. Die Eintragung kann nur von einer im Landsgerichtsregister zur Vertretung der Gesellschaft befugten Person durchgeführt werden. Das Register ist nur auf polnisch verfügbar. Unter https://tinyurl.com/sugfz47 können Sie das Register aufrufen.