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Verschleierte Bearbeitungsgebühren

Firmendarlehn: Banken steht keine versteckte Bearbeitungsgebühr zu

Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) pauschal vereinbarte Bearbeitungsgebühren sind in Darlehnsverträgen mit Verbrauchern unwirksam. Gilt das auch im Fall von Unternehmenskrediten?

Banken dürfen von Unternehmen bei Abschluss eines Darlehensvertrages keine zusätzlichen „Bearbeitungsentgelte" verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte eine entsprechende Klausel in Darlehensverträgen mit Unternehmern.

4.575 Euro unberechtigt kassiert

Die Bank hatte in den AGB getrickst. Sie verlangte ein Entgelt für individuell erbrachte Beratungsleistung, Bestellung von Sicherheiten und sonstigen Service. Die Bank berechnete dem Unternehmer 4.575 Euro. Zu Unrecht, wie der BGH jetzt feststellt. Es handelt sich um ein einmaliges Entgelt für den Abschluss und Vollzug des Kredits. Faktisch sieht der BGH darin Bearbeitungsgebühren, auch wenn sie als solches so nicht tituliert sind. Die AGB sind deshalb unwirksam und die Bank daher zur Rückzahlung verpflichtet.

Fazit

Die Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Unternehmerkredite fordern.

Urteil: BGH vom 19.2.2019, - Az.: XI ZR 562/17

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