Fristlose Kündigung wegen falscher Angaben zur Arbeitszeit
Bei Arbeitszeit-Betrug: Rausschmiss
Arbeitgeber dürfen auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit durch die Arbeitnehmer vertrauen. Wer hier betrügt, darf fristlos gehen. Überträgt bspw. der Arbeitgeber den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit dem Arbeitnehmer und füllt dieser die dafür zur Verfügung gestellten Formulare vorsätzlich falsch aus, dann ist das ein schwerer Vertrauensmissbrauch. Im konkreten Fall musste die Pflegekraft die erbrachten Leistungen und die dafür benötigte Arbeitszeit selbst erfassen. Es wies die Klage einer Arbeitnehmerin gegen ihre fristlose Kündigung ab.
Urteil: Arbeitsgericht Siegburg vom 7.8.2019, Az.: 3 Ca 992/19