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Reiseunternehmen darf Entgeltverbot nicht umgehen

Gebühren-Trick hat keine Chance

Von einer Firma wollte das Reiseportal Opodo für die Zahlung einer Flugbuchung per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Giropay Extrakosten von 40 Euro kassieren. Nein, so geht das nicht, entschied das Landgericht (LG) Berlin.

Das Landgericht Berlin hat ein wichtiges Urteil im Zahlungsverkehr von Unternehmen mit ihren Lieferanten gefällt. Die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung muss in jedem Fall kostenlos sein. Hintergrund des Urteils: Von einer Firma wollte das Reiseportal Opodo für die Zahlung einer Flugbuchung per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Giropay Extrakosten von 40 Euro kassieren. Nein, so geht das nicht, entschied das LG Berlin.

40 Euro-Rabatt nur mit bestimmten Karten

Das in Europa bestehende Entgeltverbot ist nicht durch besondere Rabatte für wenig verbreitete Kreditkarten zu umgehen. Im Streitfall hatte die in London ansässige Opodo Ltd. für einen Flug von Berlin nach Olbia und zurück im Reiseportal 239,98 Euro als günstigsten Preis angezeigt. Erst nach Eingabe der persönlichen Daten stellte sich am Ende der Buchung heraus: Der Preis enthielt einen Rabatt von mehr als 40 Euro, wenn für die Zahlung die in Deutschland seltenen Karten "Viabuy Prepaid Mastercard" oder "Visa Entropay" genutzt wurden. Wollte der Kunde dagegen mit Visa, Mastercard, Giropay oder Sofortüberweisung zahlen, kletterte der Preis auf 282,78 Euro.

Fazit

Zahlungen per Sofortüberweisung und Giropay müssen kostenfrei möglich sein.


Urteil: LG Berlin vom 21.3.2019, Az.: 52 O 243/18


Hinweis: Nach der seit 2018 geltenden, überarbeiteten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) dürfen Unternehmen kein Entgelt für die Bezahlung mit SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften und Kredit- und Girokarten verlangen.

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