Gesundheit und Gesinnung
Der Umgang mit Corona bringt die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats zunehmend ins Wanken. Ausgerechnet der Berliner Senat verbietet die geplante „Corona-Demo“ am Wochenende. Und schränkt damit ein zentrales Grundrecht massiv ein.
Die Unterstellung: Es würden dort keine Masken getragen. Das kann man nach der ersten Demo dieser Art annehmen. So wie man von bestimmten Personen weiß, dass sie gewalttätig werden – und man darf sie dennoch erst wegsperren, wenn sie die absehbare Tat begangen haben.
Es kommt auf die Veranstalter an
Jedes Jahr finden in Berlin zum 1. Mai massive Ausschreitungen statt, bei denen sich blinde Zerstörungswut und Hass auf Polizisten breit machen, deren Gesundheit gefährdet wird. Haben wir schon mal von einem Verbot dieser „Kundgebungen“ gehört? Und wie lax die Polizei mit den weitgehend maskenfreien Freiluft-Partys in Kreuzberg umgeht, ist Berlin-bekannt.
Der nachweislich friedliche Protest, der in Berlin schon einmal auflief, hat eine politische Komponente. Er stellt sichtbar die politischen Maßnahmen infrage, die wegen Corona getroffen worden sind. Hier liegt die eigentliche Ansteckungsgefahr.
Gesinnungsschutz statt Gesundheitsschutz
Es geht weniger um Gesundheitsschutz als Gesinnungsschutz. Genau da liegt das zentrale Problem des Verbots. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) lässt es deutlich erkennen, wenn er sagt, er werde nicht hinnehmen, „dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner … und Rechtsextremisten missbraucht wird“.
Nun mögen dort Leute auftreten und sich aufhalten, die man gemeinhin als Spinner und Extremisten bezeichnet. Doch schon bei der ersten Demo zu Anfang August waren mindestens so viele Extremisten „von links“ dabei wie von rechts, wie glaubwürdige Zeugen aussagen. Aber noch viel mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die man hier verbal mit dem Extremismus infiziert, unglaubwürdig macht und ihnen ihre freiheitlichen Rechte abspricht. Zumal schon der Begriff "Corona-Leugner" unangebracht ist. Den meisten dürfte es um die Angemessenheit der Maßnahmen gehen, nicht darum, die Existenz des Virus zu leugnen.
Autoritäre Züge
Die Vermengung von Gesundheitsschutz mit Gesinnungsschutz hat also Methode. Der Staat infiziert die große Masse der Demonstrationsteilnehmer mit wenigen Trägern des extremistischen Virus. Auf ähnliche Weise werden auch in autoritären Staaten Demos unterbunden. In Weißrussland etwa. Hier etwas gleichzusetzen, wäre sarkastisch.
Dennoch fällt auf: Die dort stattfinden Demonstrationen gegen den „letzten Diktator in Europa“, Alexander Lukaschenka, wurde hierzulande von Politik und in den Medien allgemein begrüßt. Gab es eine Diskussion, dass auf den gezeigten Fotos oder Fernsehbildern so gut wie kein einziger Maskenträger zu sehen ist? Hat Gesundheitsschutz in Weißrussland für uns nicht den gleichen Stellenwert wie hier – wenn es denn um Leben und Tod geht?
Die Kollateralschäden der Corona-Maßnahmen können es mit den gesundheitlichen Schäden, die das Virus anrichtet, längst aufnehmen. Sie betreffen medizinische Versäumnisse wie verschobene Operationen, psychische Schäden und Suizide, ökonomische Kosten, massive Kosten in der Bildung, politische Kehrtwenden wie die Einführung der Eurobonds – und jetzt auch den Rechtsstaat, meint Ihr Ralf Vielhaber
Hinweis: Das Tragen einer Maske im Freien ist Symbol, keine zwingende Auflage. Auferlegt ist das Abstandsgebot.