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Politische Not kennt kein Gebot

Schuldenbremse á la Maastricht

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber, © Verlag FUCHSBRIEFE
Die Koalition will die Krise recyclen – und die Union bekommt Angst vor der eigenen Courage. Der Bürger muss dabei zusehen, wie die Politik ihre gesamte Energie darauf verwendet, die Verfassung zu umgehen. Inzwischen sogar Arm in Arm mit der wichtigsten und (aufgrund ihrer Sitzanzahl im Bundestag) einzig klagefähigen Oppositionspartei im Bundestag, der Union.

Der Schuldenbremse droht das Schicksal des Maastrichter Stabilitätspakts: Sie wird nach und nach gelockert. Bis zuletzt nur noch das Pedal übrig ist, aber nichts mehr passiert, wenn man es tritt. 

Die SPD will schon lange lockern, die geschmeidigen Grünen wollen „reformieren“, das klingt besser. Der Berliner CDU-Bürgermeister und Landesvertreter Wegner schlägt die erste Bresche in den Reihen der Union, die ostdeutschen Ministerpräsidenten Kretschmer (Sachsen) und Haseloff (Sachsen-Anhalt) gehen mit der kleinen Machete hinterher. Sie machen den Weg frei für die entsprechende Beinfreiheit der Union im Bund.

Merz will fadenscheinige Begründung offenbar akzeptieren

CDU-Parteichef Friedrich Merz, gestern noch stolz auf das erstrittene Karlsruher Urteil gegen die Ampelpolitik der ausgelagerten Ausgaben über „Sondervermögen“, nutzt sie bereits. Er will die fadenscheinige Begründung von Christian Lindner für den nachgeschobenen Haushaltsnotstand 2023 offenbar akzeptieren. 

Merz: „Für 2023 zeichnet sich eine Lösung ab: Die bereits getätigten Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds KTF werden ebenso wie die Zahlungen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF nachträglich umgebucht in den regulären Haushalt. Der wiederum nimmt die Schulden auf, die eigentlich im KTF („Wumms“) und im WSF („Doppelwumms“) gebunkert waren und finanziert sie auf der Grundlage einer nachträglich festgestellten außergewöhnlichen Notlage. Die wiederum wird begründet mit den stark gestiegenen Energiepreisen nach dem Krieg in der Ukraine, die im Winter 2022 noch weit in das Jahr 2023 hinein fortgewirkt haben.“ Das sei zwar „eine gewagte Konstruktion, sowohl im Verfahren als auch in der Begründung, aber die Sachverständigen aus der Anhörung des Haushaltsausschusses nach der Verfassungsgerichtsentscheidung halten ihn für gangbar.“

Der Notstand wird recycelt

Die Ampel ließ es grob fahrlässig auf ein Verfassungsgerichtsurteil gegen ihre windiges Haushaltsgebaren ankommen. Sie fuhr trotz zigfacher Warnhinweise mit voller Geschwindigkeit in die Radarfalle der Union. Das ist unentschuldbar. Der Bundesrechnungshof hatte Anfang 2022 ausdrücklich davor gewarnt und das Urteil der Karlsruher Richter argumentativ vorweggenommen. Nun nimmt die Koalition den daraus resultierenden politischen Notstand zum Anlass, den haushälterischen Notstand auszurufen.

Wer bei dieser Argumentation mitgeht, meint es nicht ernst mit der Schuldenbremse. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es der Union nur auf den billigen Sieg über den politischen Gegner ankommt, nicht um die Sache selbst. Merz will nicht das Ende der Koalition, sondern ihr fortgesetztes langsames Siechtum, um dann 2025 mit Trara das Kanzleramt zu übernehmen.

Die Schuldenbremse hält nur, wenn die Union es will. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Auf sie kommt es daher an. Klagt sie nicht, aus Furcht vor den Konsequenzen auch für ihre eigenen Landespolitiker und mit Blick darauf, dass sie vielleicht in zwei Jahren schon mit „ihrem“ Urteil leben muss, stellt sie selbst die Weichen für ein neues Schuldenregime, meint Ihr Ralf Vielhaber
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