Oldtimer-Käufer müssen Mängel nicht akzeptieren
„Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ hieß es in der Verkaufsanzeige für einen 40 Jahre alten Mercedes-Oldtimer. In Wirklichkeit war sie allerdings defekt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es keinen Ausschluss bei der Gewährleistung gibt, auch wenn der Mercedes schon viele Jahre auf dem Buckel hat.
Wer einen Oldtimer kauft, muss Mängel nicht einfach akzeptieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Daran ändert auch der Ausschluss