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Kein Anspruch auf Entschädigung

Ossi-Mobbing keine Diskriminierung

Ein Ostdeutscher zieht vor das Berliner Arbeitsgericht, weil er sich wegen seiner Herkunft gemobbt fühlt - und scheitert prompt mit seiner Klage gegen Diskriminierung.

Alles eine Definitionsfrage ... Fühlt sich ein ostdeutscher Mitarbeiter aufgrund seiner Herkunft gemobbt, ist das keine Diskriminierung. Denn Menschen mit ostdeutscher Herkunft sind nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung – eine Diskriminierung kann es deshalb qua gesetzlicher Bestimmung nicht geben.
Ein Zeitungsredakteur hatte sich wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt gefühlt. Er verklagte seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Keine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) urteilte das Arbeitsgericht Berlin.

Fazit

An diesem Urteil zeigt sich die gewisse Beliebigkeit, die dem AGG innewohnt.

Urteil: AG Berlin vom 15.08.2019, Az.: 44 Ca 8580/18

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