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Forschung und Entwicklung – Wirtschaftsministerium will Feldtests vereinfachen

Altmaier will Sonderforschungszonen

Das Bundeswirtschaftsministerium will den Test von neuen Technologien unter realen Bedingungen vereinfachen. Experimentierklauseln in Gesetzen sollen die Einrichtung von Reallaboren ermöglichen.

Forschende Unternehmen sollen in Sonderforschungszonen künftig mehr Freiheiten haben. Das Wirtschaftsministerium will mit diesen „Reallaboren" dafür sorgen, dass Unternehmen neue Technologien unter realen Bedingungen ausprobieren können. Technologien, die dort getestet werden können, sind etwa Innovationen der Sharing Economy, Blockchain und KI. In diesen räumlich und zeitlich begrenzten Gebieten können dann bspw. die Paketzustellung mit Drohnen im Alltag oder autonom fahrende Autos im normalen Straßenverkehr ausprobiert werden. Derzeit ist das nicht möglich.

Neue Technologien schneller auf den Markt bringen – Voraussetzung sind Experimentierklauseln in den Gesetzen

Ziel ist es, neue Technologien zu testen und schneller auf den Markt zu bringen. Denn im Zuge der Digitalisierung werden Innovationszyklen immer kürzer. In den Testphasen soll auch eine an die Neuentwicklung angepasste Regulierung entwickelt werden. Um die Einführung derartiger Reallabore zu erleichtern, will das Ministerium Unternehmen, Genehmigungsbehörden und regionale Behörden vernetzen. Ein Handbuch wird ab Frühjahr/ Sommer darüber informieren, wie ein Reallabor eingerichtet werden kann.

Wie groß die Testräume sind und wie lange die Tests dauern können, unterscheidet sich je nach Projekt. So testet Hermes einen Paket-Lieferroboter in wenigen Straßenzügen in Hamburg. Aber auch eine ganze Kommune oder eine Region sind als Testraum vorstellbar.

Vorrausetzung für die Tests sind Experimentierklauseln in den Gesetzen. So steht im §7(2) des Personenbeförderungsgesetzes, dass „zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes ... für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen" kann. Derartige Klauseln sollen nach Willen des BMWi in Zukunft häufig in überarbeitete und neugestaltete Gesetze eingefügt werden.

Haftungsfragen bleiben unverändert

Unverändert bleiben in den Reallaboren die Haftungsfragen. Die Unternehmen haften in der Regel für mögliche Schäden gemäß der Produkthaftung. Über eine spezifische Haftpflichtversicherung sollten sie sich für die Erprobungsphase absichern. Möglich auch, dass die Genehmigungsbehörden eine derartige Versicherung zur Bedingung eines Antragsverfahrens machen.

Fazit:

Die Reallabore können die Markteinführung neuer Produkte stark beschleunigen. Besonders, wenn sie einen technologischen Durchbruch bedeuten, der von der Regulierung nicht abgedeckt wird.

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