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Wirtschaftsministerium positioniert sich neu – und lehnt CO2-Bepreisung nicht mehr grundsätzlich ab

CO2-Preise rücken in greifbare Nähe

Das BMWi lehnt eine Abgabe auf CO2 nicht mehr grundsätzlich ab. Copyright: Pixabay
Das Bundeswirtschaftsministerium rückt von seiner Ablehnung einer generellen CO2-Abgabe ab. Bisher gibt es das EU-Emissionshandelssystems für die Energiewirtschaft und Großverbraucher. Bereiche wie Gebäude und Verkehr werden nicht abgedeckt. Ein genereller CO2-Preis kann aber sinnvolle marktwirtschaftliche Steuersignale liefern

Das Wirtschaftsministerium ändert seine Meinung – und lehnt die CO2-Bepreisung bei Verkehr und Wärme nicht mehr grundsätzlich ab. Noch Mitte letzten Jahres hatte sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) strikt gegen eine solche Strafgebühr für Emissionen ausgesprochen. Auf einer Tagung von dena, BDI und Fraunhofer-Instituten zur Energiewende letzte Woche befürwortete Torsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik im BMWi, einen CO2-Preis in allen Sektoren.

Im Umweltministerium werden die Pläne für die Abgabe vorangetrieben. Das noch in diesem Jahr geplante Klimaschutzgesetz bietet einen Hebel zur Einführung. Ein erster Entwurf wurde kürzlich dem Kanzleramt übergeben. In dem Gesetz sollen alle Ressorts von Verkehr bis Landwirtschaft konkrete Pläne zur Erreichung der CO2-Ziele 2030 (Emissionsreduktion um mindestens 55% gegenüber 1990) einbringen. Mit dem Gesetz soll dann die Umsetzung der Ziele für jedes Ministerium rechtlich verbindlich werden.

Die Ablehnung der Abgabe durch den zuständigen BMWi-Staatssekretär Andreas Feicht wird im Umweltministerium nicht ernst genommen. Er hatte als frischgebackener Staatssekretär Mitte Februar gesagt, in dieser Legislaturperiode werde es keinen CO2-Preis außerhalb des EU-Emissionshandels geben. Zuvor hatte Feicht in Diskussionen jedoch betont, dass eine CO2-Abgabe sinnvoll wäre. Ein Staatssekretär im BMU erläuterte den Sinneswandel gegenüber FUCHS so: Wenn er neuer Staatssekretär würde, würde er das Thema auch abräumen, um einen Konflikt mit dem Minister zu vermeiden.

Die Ökonomen sind sich einig

Tatsächlich gibt es unter Ökonomen einen breiten Konsens für eine generelle Bepreisung aller CO2- Emissionen. Auch IWF und Weltbank empfehlen das. Wie die hohe Tabaksteuer soll der hohe Preis eine Verhaltensänderung bewirken und CO2-arme Energien bevorzugen. Ohne die Abgabe wird es schwer, Klimaschutzziele zu erreichen. Denn gegen Preissignale „anzufördern", ist kaum möglich.

Wichtig ist dabei, dass die Bürger an anderer Stelle um denselben Betrag entlastet werden. Dazu können entweder Steuern und Abgaben gesenkt oder das Geld auch direkt zurückgegeben werden.

In der Schweiz wurde die generelle CO2-Bepreisung schon 2014 eingeführt. Und seither mehrfach angehoben. Ein Drittel der Einnahmen werden zur Förderung von Gebäudesanierungen und der Entwicklung von Energiespar-Technologien benutzt. Zwei Drittel werden über eine Verringerung der Krankenkassenprämie und eine Rückzahlung an Unternehmen an jene zurückgegeben, die für die Gebühr aufkommen. In Frankreich führte eine CO2-Abgabe ohne Rückvergütung zu den Gelbwesten-Protesten.

Fazit: Das Bundeswirtschaftsministerium vollzieht eine Kehrtwende und zieht eine CO2-Abgabe in Betracht. Bei richtiger Gestaltung ist sie ein brauchbares Steuerungsinstrument zur Energiewende.

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