Die Förderung des Wohnungsbaus steht sich selbst im Wege. Es soll zwar gebaut, aber nicht daran verdient werden.
Die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus ist vorerst gestoppt. Das Gesetz kommt nicht wie geplant. Der Finanzausschuss des Bundestages sieht Beratungsbedarf. Der Bundesrat befürchtet Mogeleien der Bauherren wie einst im Wohnungsbau in West-Berlin. Deshalb sollen die Sonderabschreibungen bei Baukosten bis zu 3.000 Euro je m² gekappt und nur bis zu 2.000 Euro berücksichtigt werden. Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die (preiswertere) Möglichkeit der Nachverdichtung bei bereits bebauten Grundstücken müssen exakt bestimmt werden. Die SPD fordert zudem eine Mietpreisobergrenze für geförderte Objekte. Folge: Der Anreiz zum Wohnungsbau wird beschränkt, weil die Renditechancen begrenzt werden. Es verhält sich wie bei den Mietobergrenzen bei der Weitervermietung. Sonderabschreibungen helfen zudem gemeinnützigen Bauherren weniger als Investitionszulagen. Auch die Kürzung der vom Mieter zu tragenden Modernisierungsumlage von 11% auf 8% p. a. wirkt kontraproduktiv.
Fazit: In der Wohnungspolitik verheddert sich die Politik in den widersprüchlichen Zielen. Wenn trotzdem gebaut wird, dann nicht wegen der Politik, sondern weil es Bedarf gibt – für den Mieter auch ihr Geld auf den Tisch legen.
Hinweis: Obwohl das Gesetz erst einmal gestoppt ist, revidiert die Bundesregierung ihre Ziele nicht. In diesem Jahr sollen 90.600 neue Wohnungen, 2017 dann 104.100 und 2018 schließlich 156.500 gefördert werden.
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