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Bundesfinanzministerium will Finanzkriminalität besser bekämpfen

Kritik der Verbände an geplanter Anti-Geldwäsche-Behörde

Mann steckt Geldscheine in einen schwarzen Koffer. Symbolbild Geldwäsche und Finanzkriminalität. © motortion / stock.adobe.com
Jährlich entgegen dem Steuerzahler 100 Mrd. Euro durch Finanzkriminalität. Um etwas gegen diesen unhaltbaren Zustand zu unternehmen, will der Bund eine neue Behörde einrichten. Ob diese Geldwäsche aber wirksam bekämpfen kann, wird von zahlreichen Fachverbänden angezweifelt.
Das Thema "Geldwäschebekämpfung" zeigt unter dem Brennglas die Probleme der deutschen Finanzverwaltung. Dem deutschen Staat entgehen durch diese Art der Kriminalität jährlich 100 Mrd. Euro. Zum Verständnis: Das sind rund 20% der Gesamtausgaben des Bundes 2023 (Soll: 476 Mrd. Euro).

Um diesem Problem entgegenzutreten, arbeitet das Bundesfinanzministerium (BMF) an einem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG). Ein Referentenentwurf dazu wurde im September veröffentlicht. Kernstück des Vorhabens ist die Einrichtung einer neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, die zum 01.01.2024 ihre Arbeit aufnehmen soll. Daneben soll der Personalstock für die Verfolgung von Geldwäschedelikten aufgestockt werden. Der Datenaustausch zwischen den Behörden soll eine Verbesserung erfahren. Ein Immobilientransaktionsregister wird ebenfalls errichtet.

Fachverbände sind skeptisch was Erfolg der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde angeht

Die Stellungnahmen der Fachverbände begrüßen das Vorhaben grundsätzlich, zeigen sich aber bereits skeptisch was den Erfolg angeht. Derzeit liegen 21 Stellungnahmen vor. Beinahe alle adressieren den Fachkräftemangel als Hemmschuh für das geplante Vorhaben. Die Sinnhaftigkeit einer neuen Behörde ist umstritten. Weitere ausgewählte Kritikpunkte:

  • Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert, dass sich das BMF gegen die Möglichkeit entschieden hat, "bedeutsame Vermögensgegenstände ungeklärter Herkunft vorläufig sicherzustellen." Zudem fürchtet der BDK, dass die neue Bundesbehörde wegen der besseren Besoldung erfahrene Landesbeamte abwerben könnte, was den Personalmangel der Landesbehörden erhöht.
  • Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht eine neue Bundesbehörde kritisch. Es gebe Doppelzuständigkeiten etwa mit dem Bundeskriminalamt (BKA), wodurch der Bürokratieaufwand insgesamt steige. Zudem könnten Landesbehörden, deren Kompetenz beschnitten würde, für gewöhnlich Vorgänge "sachnäher ausüben". Auch das Fehlen von Übergangsfristen (z.B. für Meldepflichten) dürfte viele Stellen überfordern.
  • Die Bundessteuerberaterkammer kritisiert sinngemäß, dass die Steuerberater ohnehin bereits am Limit arbeiten würden. Zusätzliche Registrierungspflichten etc. würden ihre Arbeit weiter belasten. Auch dass dem Verband vom BMF nur acht Tage Zeit für eine Stellungnahme gegeben wurde, stößt sauer auf. 
  • Nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) legt das Gesetz den Fokus zu sehr auf internationale Geldwäsche mit Inlandsbezug. Zudem spricht sich die Gewerkschaft für "mehr Italien" aus: Bargeldobergrenzen und eine Beweislastumkehr (Angeklagte sollen Herkunft des Vermögens nachweisen).

Vereinfachung würde für Effizienz sorgen

Daraus wird ersichtlich, woran es der Finanzverwaltung grundsätzlich mangelt: Effizienz. Dass diese durch neue Behörden, Zuständigkeiten und mehr Bürokratie erreicht werden kann, ist allerdings zweifelhaft. Unbedingt notwendig ist, dass die Digitalisierung der Steuerverwaltung vorankommt (FB vom 14.08.2023). Daneben könnte eine grundsätzliche Vereinfachung des Steuern- und Abgabensystems die Effizienz steigern. Dieser Wunsch wird vom Gesetzgeber aber nahezu nicht adressiert.

Fazit: Wie zum 01.01.2024 eine funktionierende und effizient arbeitende Behörde errichtet werden soll, wenn der Referentenentwurf dazu erst im September 2023 veröffentlicht wurde, bleibt ein Geheimnis des BMF. Schnelle Erfolge bei der Geldwäschebekämpfung sind darum aber nicht zu erwarten.
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