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Minderheitsregierung und Gesetzesvorhaben

Pause von der Pflege bis zur Forschungsförderung

Die vertagte Regierungsbildung stoppt die Gesetzgebungsmaschinerie. Kommt es nicht zu Neuwahlen, muss sich eine Minderheitsregierung von Fall zu Fall Verbündete suchen – was keine historischen Vergleichsmaßstäbe hat.

Die geplatzten Jamaikasondierungen führen zu einer Pause in der Gesetzgebung. Überhaupt könnte die Gesetzgebungsmaschinerie eine Zeitlang deutlich ruhiger laufen als gewohnt. Zur Erinnerung: In der vergangenen Legislaturperiode wurden 547 Gesetze verabschiedet. In Bundesrat und Bundestag eingebracht worden waren 788. Am fleißigsten arbeitete die Bundesregierung der Großen Koalition, die 530 Gesetze einbrachte. Der Bundesrat brachte 110, der Bundestag 148 auf den Weg.

Die Wirtschaft wird besonders stark betroffen sein, wenn Vorhaben länger auf Eis liegen. Zu nennen sind hier:

  • Steuerzuschuss zur Forschungsförderung von KMU 
  • Anhebung der linearen Abschreibung bei Immobilien von 2% auf 3% p.a. 
  • Abschaffung des Soli 
  • Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und Digitalisierung

Minderheitsregierung würde nicht alles verweigern

Diese Regelungen könnten allerdings auch bei einer Minderheitsregierung eine parlamentarische Mehrheit finden. Auch der Bundesrat würde sich dem nicht verweigern.

  • Gestoppt sind auch zusätzliche Sozialleistungen. 
  • Dazu gehören die Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrages, 
  • die Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus (Übernahme von Teilen der Kosten zugunsten der Länder), 
  • der Ausbau der Pflegeversicherung  die Mütterrente 
  • die Aufstockung der Mittel für die Arbeitsförderung

Hier könnte sich die Mehrheit des Bundestages zu Lasten der Minderheitsregierung auf teure Lösungen verständigen. Die müsste dann der Finanzminister irgendwie finanzieren – wenn es überhaupt irgendwann einen Haushalt 2018 gibt.

Europareformpolitik wird nicht diskutiert

Gänzlich brach liegt die Europareformpolitik. Da liegen allerdings auch nur Vorschläge auf dem Tisch, die bisher nicht ernsthaft diskutiert worden sind. Angesichts der Brexit-Verhandlungen besteht für die bspw. von Emmanuel Macron oder Jean-Claude Juncker geforderten Grundsatzreformen auch keine Eile. Kommen doch noch konkrete Vorschläge, wäre der Bundestag sicher in der Lage, hier Entscheidungen zu treffen.  

Fazit: Verbände, Gewerkschaften, Juristen dürfen erstmal pausieren. Die Bevölkerung stört ein Stillstand der Gesetzgebungsmaschinerie wohl weniger.

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