Vermittler unter BaFin-Aufsicht
Finanzanlagenvermittler sollen künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Dies plant die Große Koalition. Bisher werden die Vermittler gemäß der Gewerbeordnung von den Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Begründet wird die Neuordnung mit verbessertem Verbraucherschutz.
Die BaFin muss damit zusätzlich knapp 40.000 Vermittler überwachen. Sie hat bereits Erfahrungen mit den Finanzdienstleistungsinstituten, die man vor einigen Jahren unter ihre Obhut stellte. Deren Zahl schrumpfte in der Folge erheblich, weil die Institute die hohen Anforderungen der BaFin nicht mehr erfüllen wollten oder konnten.
Verlust an freien Vermittlern
Bis die BaFin ihr Netz aufgebaut haben wird, wird einige Zeit vergehen. Bis dahin werden etliche freie Vermittler ganz aufgeben oder unter ein gemeinsames Dach von Kooperationspartnern schlüpfen. Anders können sie die Anforderungen wahrscheinlich weder inhaltlich noch materiell bewältigen, zumal es bundeseinheitliche Anforderungen geben wird.
Die Kammern verlieren damit eine prestigeträchtige Aufgabe, die sie kaum belastet hatte. Sie sollen sich stattdessen mehr um die Bekämpfung von Geldwäsche außerhalb des Finanzbereichs kümmern. So will es die GroKo. Sie müssen also schwarze Schafe aussondern und den Behörden anzeigen. Diese Aufgabe ist für eine Unternehmerorganisation mit Zwangsmitgliedschaft nicht unproblematisch. Und wie stehen die Kammern da, wenn ihnen ein Geldwäscher durchrutscht?
Fazit: Die bundeseinheitliche Aufsicht ist zu begrüßen. Positive Wirkungen für die Verbraucher werden sich aber erst über Jahre einstellen.