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EU-Arbeitsrichtlinie könnte zu 27 nationalen Gesetzen führen

EU-Richtlinie zur Plattformarbeit könnte Chaos stiften

Europäische Union © Alterfalter / Fotolia
Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit macht die Arbeitsgesetze in der EU noch komplizierter. Weil es keine einheitlichen Kriterien für ein vorliegendes Angestelltenverhältnis gibt, muss nun jedes EU-Land seine eigenen Kriterien entwickeln. Für Unternehmen droht Chaos.

Die von der EU verabschiedete Richtlinie zur Plattformarbeit wird im schlimmsten Fall zu 27 unterschiedlichen Gesetzen in der EU führen. Denn die EU-Länder müssen in nationalen Gesetzen und mit eigenen Kriterien regeln, wann Plattformarbeiter nicht mehr als Selbständige, sondern als Angestellte zu bewerten sind. Kernpunkt der Richtlinie ist eine Regelung, die dem deutschen Gesetz zur Scheinselbständigkeit ähnelt. Der Beschäftigungsvermutung zufolge werden Plattformbeschäftigte immer dann als Angestellte eingestuft, wenn sie in einem untergeordneten Verhältnis zur Plattform stehen. 

Die EU-Richtlinie soll die Rechte von sogenannten Gig-Arbeitern verbessern, die vielfach "on demand" arbeiten. Betroffen davon sind etwa Fahrer für Uber, für Lieferdienste wie Lieferando, Wolt oder Flink. Auch Designer- oder Programmierer-, Übersetzer- und Texter-Plattformen wie Fiverr oder 99Designs gehören zu den Anbietern, die damit reguliert werden. Wird die Richtlinie von Rat und vom Plenum des Europäischen Parlaments formell ratifiziert, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Fazit: In zwei Jahren dürften die Arbeitsrechtsregelungen in der EU noch komplizierter werden. Denn wann Plattformarbeiter als Angestellte zu bewerten sind, wird dann nationalen Kriterien unterworfen.
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