Steuerfahndung greift durch
Großbritannien baut seine Steuerfahndung und -erfassung aus. Internationale Verpflichtungen und nationale Haushaltsprobleme sorgen dafür.
Die bisher eher laxe britische Finanzbehörde HMRC verschärft ihre Steuerfahndungen. Darauf verweist die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer. Großbritannien erfüllt damit auch Zusagen, die das Land der EU und der OECD gegeben hat. Kernpunkt ist die Bildung spezieller Einheiten. Diese task forces widmen sich gravierenden Schwerpunkten bei Steuerstraftaten. Sie sind regional und nach Branchen gegliedert. So wird in London speziell das Baugewerbe beobachtet, in Südostengland Restaurants. Die Behandlung von Steuersündern wird ebenfalls systematisiert. Steuerschulden können bereits ab 1.000 Pfund (1.267 Euro) gepfändet werden. Voraussetzung dafür ist eine Einschätzung des Steuerpflichtigen auch durch persönliche Besuche von HMRC-Vertretern. Für die Höhe von Strafzahlungen gibt es ein Raster von acht verschiedenen Stufen. Sie bemessen sich neben der Höhe der Steuerschuld auch nach dem Grad der Verfehlung – ob es bspw. ein einmaliger, unfreiwilliger Fehler bei der Angabe oder eben Vorsatz in verschiedenen Stufen war. Freiwilliges Bekennen von „Ungenauigkeiten“ bringt Strafnachlass. Der Eifer der Finanzbehörde hat handfeste Gründe. Großbritanniens Staatsverschuldung liegt gemessen am BIP jetzt bei 88,2% (Eurozone: 91,3%). Im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2010 waren es nur 53,6% (77%). Deutschland hat das damalige Niveau mit 69,2% nach 81% in der Spitze (2010) gerade wieder erreicht. Das britische Defizit in diesem Jahr liegt erstmals seit 2005 knapp unter der Maastrichtgrenze von 3% – aber einen Punkt höher als der Durchschnitt der Eurozone mit 1,9%.
Fazit: Selbst in Großbritannien scheint die traditionelle Zurückhaltung der Finanzbehörde einem energischeren Zugriff zu weichen. Neben internationalen Verpflichtungen kommt die schwierige Haushaltslage dazu.