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Zwei EU-Generaldirektionen zoffen sich

Streit um Definition von E-Fuels

© luchschen / Getty Images / iStock
Zwei Generaldirektionen der EU streiten um die Definition für E-Fuels. Die Binnenmarktkommission will eine schwächere, die Klima-Kommission eine schärfere Definition. Vom Ausgang des Streits hängen die Einsatzmöglichkeiten vn E-Fuels ab.

Der Streit zwischen zwei EU-Kommissariaten verzögert die geplante EU-Verordnung zu E-Fuels. Die für den Binnenmarkt zuständige Generaldirektion Grow will als E-Fuels auch erneuerbare nicht biologische Kraftstoffe (RFNBO) akzeptieren, die 70% weniger CO2-Emisssionen als fossile Kraftstoffe verursachen. Der Klima-Kommission geht diese Definition nicht weit genug. Sie will nur E-Fuels akzeptieren, die zu 100% aus nicht fossilen Rohstoffen bestehen. Das würde auch zur Folge haben, dass Wasserstoff nur dann als alternativer Kraftstoff akzeptiert wird, wenn er zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Im Oktober werden sich Arbeitsgruppen aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten zur Beratung treffen.


Fazit: Wir erwarten, dass sich die Binnenmarktkommission durchsetzen wird. Denn in der jüngsten Zeit haben die EU-Länder wieder einen zunehmend pragmatischen Ansatz in der Klimapolitik.
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