Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1986
Milliardenstrafe für Meta

USA soll EU bei Datenschutzabkommen entgegenkommen

Apps auf einem Smartphone. © Julien Eichinger / stock.adobe.com
Die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) ist doch nicht so stumpf, wie viele Kritiker es ihr vorwerfen. Weil der US-Konzern Meta (Facebook) dagegen verstieß, muss das Unternehmen 1,3 Mrd. US-Dollar Strafe zahlen. Um die US-Unternehmen zu schützen, muss Washington nun der EU entgegenkommen.

In das neue Datenschutzabkommen zwischen den USA und Europa (Trans-Atlantic Data Privacy FrameworkTrans-Atlantic Data Privacy Framework, TADPF) wird nun Bewegung kommen. Auslöser ist der Urteilsspruch der EU-Datenschutzbehörde gegen Meta. Die sah im Datensammelverhalten des US-Konzerns (Facebook, Instagram, Whatsapp) erhebliche DSGVO-Verstöße. Meta übermittelt Daten von EU-Bürgern in die USA. Und das ohne, dass ein angemessener Schutz der EU-Bürger vor der Überwachung durch die US-Regierung gewährleistet sei. Die aufgebrummte Strafe dafür: 1,3 Mrd. US-Dollar.

Von dem EU-Urteil sind US-Unternehmen jeder Größe betroffen. Dazu zählen neben den Riesen Microsoft, Google und Zoom auch zahlreiche amerikanische KMU, etwa aus den Bereichen Cybersicherheit, Cloud und IT usw. Während große Unternehmen sich in Europa Rechenzentren leisten können, könnten die kleineren ohne entsprechende Regelungen absehbar aus dem Markt gedrängt werden.

Neues Datenschutzgericht sorgt noch für Fragezeichen

Das Datenschutzabkommen dürfte noch im Sommer 2023 beschlossen werden, meint zumindest Meta. Es soll im dritten Anlauf (nach dem Scheitern von "Safe Harbor" und "Privacy Shield") endlich einen sicheren Rechtsrahmen für den Datenverkehr zwischen Europa und den USA liefern. 

Kernstück ist nun ein neues Gericht zur Datenschutzüberprüfung, das in den USA angesiedelt sein soll. Wie dieser Data Protection Review Court arbeiten soll, ist von amerikanischer Seite aber noch nicht transparent dargelegt worden. Derzeit hat das neue Gericht noch nicht einmal eine Website. Zudem wäre es nach jetzigem Stand möglich, dass US-Überwachungsgesetze das Gericht aushebeln könnten. Darum ist der europäische Gesetzgeber noch skeptisch. EU-Kommission und EU-Parlament bemängeln die Intransparenz des geplanten Gerichts. Sie befürchten, dass viele Klagen schlicht abgelehnt werden könnten, ohne die Möglichkeit sich wirksam dagegen zu wehren. Außerdem hakt es bislang noch an Sicherheitsfreigaben für die Richter und Sonderanwälte der EU.

Washington muss es nun richten

Der Ball liegt damit auf der Seite der US-Politik. Wir rechnen damit, dass sie den europäischen Partnern entgegenkommen werden. Denn die Amerikaner haben mehr zu verlieren als die Europäer: Im Jahr 2021 lag die US-Euro-Dienstleistungsbilanz bei 332 Mrd. US-Dollar, davon 201,7 Mrd. Euro auf US-Dienstleistungsexporte. Zudem ist die Errichtung von Rechenzentren in Europa mit hohen Investitionen verbunden – und das bei der Unsicherheit der hiesigen Energieversorgung.

Fazit: Um die US-Unternehmen vor weiteren Milliardenstrafen zu schützen, wird Washington auf einen zügigen Abschluss des US-EU-Datenschutzabkommens hinwirken. Die Details stehen noch aus. Klar ist aber: Wer sich an das neue Gericht wenden will, wird Hilfe von (amerikanischen) Spezialkanzleien benötigen.
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Zölle gegen chinesische Subventionen geplant

EU will China sanktionieren

Die EU Wird mit Zöllen auf die weiter steigenden chinesischen Exporte in die EU reagieren. Denn der Exporterfolg chinesischer Unternehmen beruht teilweise auch auf den sehr hohen Subventionen, die China seinen Unternehmen gibt. Die Handelskonflikte mit dem Reich der Mitte werden zunehmen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Hamburger Sparkasse AG in der Ausschreibung

Die Haspa hat Lust auf Stiftungen

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Hamburger Sparkasse – Haspa genannt – ist die mit Abstand größte Sparkasse Deutschlands und tritt entsprechend mit ordentlich Manpower auf. Selbstbewusst teilt sie auf ihrer Website mit, dass sie einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder in Hamburg sei und gesellschaftliches Engagement fördere. Sowohl für Privat- wie für Firmenkunden sei man die Nummer eins in der Metropolregion. Auch was Stiftungen betrifft biete man ein großes Servicepaket. Das klingt gut aus Sicht der Stiftung Fliege.
  • Buntes Land, graue Medien

Verfassungsgericht: Kritische Kommentare erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung zum zweiten Mal ausgebremst. Erst musste es die Ampelkoalition in Haushaltsfragen auf den korrekten Weg zwingen. Nun hat das oberste Gericht der Regierung untersagt, einen kritischen Kommentar eines Journalisten gerichtlich zu verbieten. Dieses Novum ist aber nur ein Mosaik-Steinchen in einer ganzen Reihe von Versuchen, kritische Berichterstattung zu unterbinden, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann
Zum Seitenanfang