PV-Anlagen als Liebhaberei einstufen lassen
Besitzer von Photovoltaik-Anlagen und kleinen Blockheizkraftwerken können ordentlich Steuern sparen. Möglich wird das durch eine Regelung, die PV-Anlagen als Liebhaberei einstuft. Das geht ganz einfach mit einem kurzen Antrag. FUCHSBRIEFE zeigen, wie es geht und für wen sich das lohnt.
Das Finanzministerium (BMF) hat eine vorteilhafte Regelung für Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen und kleiner Blockheizkraftwerke getroffen. Kleine Anlagen können inzwischen sehr einfach als "Liebhaber-Betrieb" eingestuft werden. Denn das BMF geht für die kleinen Anlagen auf Antrag davon aus, dass es keine Gewinnerzielungsabsicht gibt. Das hat spürbare steuerliche und bürokratische Vereinfachungen zur Folge.
Eigentümer können dadurch spürbar Steuern und auch bürokratischen Aufwand sparen. Wer eine PV-Anlage