Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1787
Einmal in zehn Jahren

Schenkungsteuer bei Betriebsvermögen nur einmal abzugsfähig

Alle Jahre wieder – das gilt leider nur fürs Christkind. Ganz so freigiebig ist der Fiskus nicht. Er erlaubt den Abzug bei der Schenkung von Betriebsvermögen nicht so oft.

Der Abzugsbetrag bei der Schenkung von Betriebsvermögen kommt für von derselben Person anfallende Erwerbe innerhalb von zehn Jahren nur einmal in Betracht. Nämlich für die erste Schenkung. Dabei tritt ein Verbrauch des Abzugsbetrags auch schon dann ein, wenn der Abzugsbetrag bei der ersten Zuwendung nicht in voller Höhe oder infolge der Abschmelzung 0 Euro betrug. 

Im Urteilsfall hatte die Schenkerin dem Kläger im Jahr 2012 einen Anteil ihrer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG) geschenkt. Sie schenkte ihm im Jahr 2014 einen weiteren Anteil an dieser KG. Beim ersten Erwerb im Jahr 2012 war der Wert der Schenkung so hoch, dass der Abzugsbetrag infolge der Kürzung (nach § 13 Abs. 2 Satz 2 ErbStG) nur noch 0 Euro betrug.

Abzug nur einmal möglich

Der Abzugsbetrag für das von derselben Person innerhalb von zehn Jahren insgesamt zugewendete begünstigte Vermögen steht nur einmal zur Verfügung. Ist einmal begünstigtes Vermögen zugewendet worden, ist der Abzugsbetrag vollständig verbraucht. Das gilt unabhängig davon, in welcher Höhe er sich bei der Steuerfestsetzung tatsächlich ausgewirkt hat.

Der Kläger erhielt daher für die zweite Schenkung im Jahr 2014 keinen Abzugsbetrag. Der BFH teilt damit die ungünstige Sichtweise der Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuerrichtlinien.

Privilegien von Betriebsvermögen

Sie wissen: Betriebsvermögen genießt bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer besondere Steuervorteile, so z.B. den gleitenden Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG). Der Abzugsbetrag findet nur Berücksichtigung bei der Inanspruchnahme der 85%igen Steuerbefreiung. Er beträgt 150.000 EUR. Aber er verringert sich (gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG), wenn der Wert dieses Vermögens insgesamt die Wertgrenze von 150.000 EUR übersteigt, um 50% des diese Wertgrenze übersteigenden Betrags.

Fazit: Erst rechnen, dann schenken.

Urteil: BFH, II R 34/19

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement GmbH

Eyb & Wallwitz ist mit dem Kunden nicht auf Augenhöhe

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
„Als Philosoph und Mathematiker ist es mir ein Bestreben die aktive Vermögensverwaltung mit sozialem Engagement und Verantwortung zu vereinen“, stellt sich Geschäftsführer Dr. Georg von Wallwitz im Anlagevorschlag vor. Man sei der Überzeugung, dass nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften langfristig mit wirtschaftlichem Mehrwert einhergehe und sich für Stiftungskunden auszahle.“ Das Zitat lässt beim Leser die schönsten Hoffnungsblätter ergrünen. Bringt Eyb & Wallwitz sie zum Blühen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Peking arbeitet am Finanzplatz-Modell 2035

China will Aktionäre besser schützen

China hat ein Modell, wie der Finanzplatz im Jahr 2035 aussehen soll. Auf diese Vision arbeitet Peking hin. Gerade wurden eine Vielzahl administrativer Markteingriffe beschlossen, die vor allem Anleger schützen sollen. Das wird den Finanzplatz insgesamt attraktiver machen.
  • Fuchs plus
  • Große Sport-Ereignisse können Extra-Renditen bringen

Spekulieren auf sportliche Sonderkonjunkturen

Zwei sportliche Großereignisse werden in diesem Jahr für Sonderkonjunkturen in einigen Branchen sorgen. Einerseits wird die Fußball-EM Millionen Fans in ihren Bann ziehen. Andererseits wird Olympia Impulse setzen. Anleger können mit selektiven Investments auf diese Sonderkonjunkturen spekulieren.
  • Fuchs plus
  • Ausfallraten übersteigen das Vor-Corona-Niveau

Zahlungsmoral vorübergehend verbessert

Der steile Zinsanstieg hat viele Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht. Das hat sich in der Zahlungsmoral gezeigt und manifestiert sich in steigenden Ausfallraten. Allerdings verbessern sich beide Faktoren angesichts des stabilisierten Zinsniveaus gerade. Für eine Entwarnung ist es dennoch zu früh.
Zum Seitenanfang