Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1974
Voraussetzungen für die Aufhebung eines bestandskräftigen Steuerbescheides

Schusseligkeit wird bestraft

Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er jedoch nochmal aufgehoben werden. Gilt das auch, wenn selbst ermittelte Zahlen schlicht vergessen werden?

Ein rechtkräftiger Steuerbescheid verliert nicht seine Gültigkeit, wenn Steuerzahler Angaben schlicht vergessen. Der Steuerbescheid wird nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist bestandskräftig. Nach § 173a der Abgabenordnung können Steuerbescheide unter bestimmten Bedingungen (Korrekturvorschriften) aufgehoben werden. Das gilt, wenn dem Steuerzahler bei Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind. Wenn dadurch der Finanzbehörde bestimmte, zum Zeitpunkt des Erlasses rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt wurden, kann der gültige Bescheid zurückgenommen werden. 

Diese Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn der Steuerzahler schlicht vergessen hat, von ihm selbst ermittelte Zahlen in die Steuererklärung einzutragen. Im Urteilsfall hatte die Klägerin vergessen, für eine vermietete Immobilie die Gebäudeabschreibung in die Steuererklärung einzutragen. Sie bemerkte den Fehler leider erst nach Ablauf der Einspruchsfrist. Weil auch die Voraussetzungen anderer Korrekturvorschriften nicht erfüllt waren, wirkt sich die Gebäudeabschreibung in diesem Steuerjahr leider endgültig nicht steuermindernd aus.

Fazit: Schusseligkeit wird bestraft. Sorgfalt ist die erste Bürgerpflicht, auch bei der Steuererklärung.

BFH, Urteil IX R 30/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang