Steuervergünstigung: Rechtzeitig Antrag stellen
Wer Steuerbegünstigungen zu spät beantragt, den bestraft das Finanzamt unter Umständen mit einer Doppelbesteuerung. Dann kann es vorkommen, dass Vermögen im Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegt und darin enthaltene Erträge später nochmals mit Einkommensteuer belastet werden.
Das ist die Folge eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofes. Eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer