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Betriebsarzt
  • FUCHS-Briefe
  • Krankheit nach Grippeimpfung ist kein Arbeitsunfall

Impfrisiko trägt nicht der Betrieb

Zwei Fläschchen mit Corona-Impfstoff
Zwei Glasvials mit Corona-Impfstoff. Copyright: Pexels
Rund fünf Millionen Corona-Impfungen haben die Betriebsärzte gesetzt. Egal ob bei Corona oder Grippeschutzimpfung, Betriebe sind eine Säule bei den Impfkampagnen. Deshalb ist die Haftungsfrage, die sich bei gesundheitlichen Komplikationen stellt, von großer Bedeutung. Das Landessozialgericht (LSG) Mainz hat jetzt diesen Punkt geklärt.
  • FUCHS-Briefe
  • Grippeschutzimpfung auf eigene Gefahr

Unternehmen haftet nicht für innerbetriebliche Grippeschutzimpfung

Grippeschutzimpfungen sollen helfen, die Mitarbeiter vor Krankheit zu schützen. Oft macht das der Betriebsarzt, direkt im Unternehmen. In der Mittagspause sich eine Spritze abholen, das ist bequem. Doch was passiert, wenn es zu einem Impfschaden kommt?
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