Passive Rechnungsabgrenzungsposten in unsicheren Bauvorhaben unzulässig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass passive Rechnungsabgrenzungsposten bei Bauvorhaben ohne klare Laufzeit unzulässig sind. Das hat wichtige steuerliche Konsequenzen für Unternehmen. FUCHSBRIEFE erklären, welche Folgen das Urteil hat.