Raubkopien: IP-Adresse und E-Mail bleiben im Verborgenen
Wer Raubkopien in der Welt verbreitet, der sollte das nicht ungestraft tun können. In der Praxis versuchen Anwälte zwar, den Akteuren das Handwerk zu legen. Aber das Urheberrechtsgesetz (UrhG) setzt der Nachverfolgung Grenzen, wie der Münchener Filmverleiher Constantin jetzt erfahren musste. Welche Nutzerdaten ein Plattformbetreiber wie YouTube preisgeben muss, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).