Unternehmen sollten die Forschungszulage nutzen
Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, sollten die Forschungszulage nutzen. Eine Studie des Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW, Mannheim) zeigt, dass erst 40% der Maschinen- und Anlagenbauer, die die Zulage nutzen könnten, dies auch tun. In anderen Branchen sind es sogar noch wesentlich weniger Unternehmen, die diese Förderung nutzen.
Bis zu 25% der Kosten werden erstattet
Die Aussichten auf Erfolg sind gut. 90% der gestellten Anträge bekommen eine Förderzusage. Alle Steuerpflichtigen, mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit, die eigene Forschung und Entwicklung betreiben oder in Auftrag gegeben haben, können sie nutzen.
Selbständige erhalten eine Steuerermäßigung von 25% der förderfähigen Aufwendungen. Die Förderung beträgt bis zu einer Mio. Euro pro Jahr. Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen zunächst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit des FuE-Vorhabens beantragen. Entspricht das Vorhaben den Kriterien, wird das zuständige Finanzamt darüber informiert. Dann kann die Forschungszulage beim Finanzamt über das Elster-Portal beantragt werden. Im Folgejahr wird die Zulage auf Einkommens- und Körperschaftssteuer angerechnet. Im Rahmen des Wachstumschancengesetz, das derzeit im Bundesrat festsitzt, soll die Förderung auf bis zu 2,5 Mio. Euro im Jahr gesteigert werden.
Fazit: Seit 2020 gibt es die Forschungszulage, aber noch immer wird sie nur von recht wenigen Unternehmen genutzt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Forschungszulage und den Antrag finden Sie unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de