Vereinfachte Rüstungsexporte in Partnerländer
Eine für alle, statt jeder einzeln
Ab September soll es statt Einzelfallentscheidungen dann Allgemeinverfügungen geben. Das gilt für viele Rüstungsgüter und auch für Güter, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können (Dual-Use). Voraussetzung ist, dass die gelieferten Güter vom Empfängerland im Anschluss nicht weiterverkauft werden. Für Drittländer gelten weiterhin Einzelfallprüfungen.
Die konkreten Maßnahmen werden am 01.08. auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht und treten zum 01.09. in Kraft.