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Österreichisches Bankenpaket

Ausweg für „Abschleicher“

Banken in Österreich müssen „Abschleicher“ aus der Schweiz und Österreich bis Ende Dezember 2016 dem Fiskus melden. Betroffene haben Alternativen, einer Bestrafung zu entgehen. Doch die sind unterschiedlich teuer.
Wer unversteuertes Geld aus der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich gebracht hat, muss auf der Hut sein. In letzter Sekunde wurde das österreichische Bankenpaket 2015 geändert. Betroffen sind sogenannte „Abschleicher“ aus dem Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein. Österreichische Banken sind ab sofort verpflichtet, Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein an die österreichische Abgabenbehörde zu melden. Dabei geht es nur um Zuflüsse, die zwischen dem 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2012 aus der Schweiz und von 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 aus Liechtenstein auf ein in Österreich geführtes Konto oder Depot einer natürlichen Person oder liechtensteinischen Stiftung / Anstalt gebucht wurden. Die Banken müssen bis spätestens 31. Dezember 2016 Meldung machen. Dabei müssen sie die Identität des Konto- oder Depotinhabers an das Finanzminsterium preisgeben. Die Meldungen sollen lückenlos durch die Finanzbehörden überprüft werden. Von der Meldepflicht sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Geldüberweisungen und Depotübertragungen (auch Schenkungen) erfasst. Ausgenommen sind Kapitalzuflüsse auf Geschäftskonten von Unternehmern und Beträge unter 50.000 Euro. Betroffene können anstelle der Kapitalzufluss-Meldung auch eine anonyme Einmalzahlung vornehmen. Diese hat Abgeltungs- und Amnestiewirkung. Letzter Termin dafür ist der 31. März 2016. Die Bank muss in diesem Fall vom zugeflossenen Vermögen pauschal 38% einbehalten. Kann der Konto- oder Depotinhaber die Einmalzahlung mangels flüssiger Mittel nicht vollständig begleichen, kommt es zu einer verpflichtenden Meldung.

Fazit: Der Preis für die Anonymität ist im Regelfall sehr hoch und kann einige Rechtsunsicherheiten mit sich bringen. Eine Alternative ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Hier ist in den Standardfällen mit einer Gesamtbelastung von 10 bis 15% zu rechnen.

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