Elektronische Zahlung auf das richtige Konto gefordert
Steuerermäßigungen auf Handwerkerleistungen sind attraktiv, um die Steuerlast zu drücken. Sie betragen immerhin 20%. Wird die Rechnung aber über das falsche Konto beglichen, dann fällt der Vorteil weg. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) beschlossen.
Der Fall: Der Gesellschafter beauftragte eine GmbH im Streitjahr 2017 mit Abdichtungs- und Reparaturarbeiten an seinem