Abstandspflicht gilt nicht für Tiefgaragen
Das Abstandsgebot ist eine Regelung im Baurecht. Das Oberverwaltungsgericht musste entscheiden, ob das Gebot ebenso bei einer Tiefgarage für eine Wohnanlage gilt.
Das OVG NRW hat keine baurechtlichen Bedenken gegen die Errichtung einer Tiefgarage und erlaubte den Neubau. Wichtig für den Bauherren: