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Mietrechtsänderung

Bittere Pillen für Vermieter

Bald ändert sich einiges im Mietrecht - nicht unbedingt zum Vorteil des Vermieters.
Das 2. Mietrechts-Änderungs-Paket kommt und Vermieter werden bittere Pillen zu schlucken haben. Eine erste Experten-Kommission aus Verbänden, Wohnungswirtschaft und Justizministerium (BMJV) fand am heutigen Donnerstag statt. Folgende Änderungen waren im Gespräch:
  • Die Modernisierungsumlage soll gesenkt und verkürzt werden. Es geht darum, Investitionskosten zur energetischen Modernisierung von Mietwohnungen teilweise auf die Mieter abwälzen zu können. Diese Umlage soll von 11% auf 10% gesenkt werden. Das bedeutet, dass etwa bei Investitionen von 100.000 Euro nicht mehr wie bisher 11.000 Euro umlagefähig sind, sondern nur noch 10.000. Aus dem Justizministerium heißt es, die Quote könne sogar noch geringer ausfallen. Positiv für Vermieter: Die Amortisationsregelung ist wohl vom Tisch. Das erfahren wir aus verlässlicher Quelle. Die Regelung hätte bedeutet, dass die Umlagemöglichkeit auch noch zeitlich auf den Zeitraum bis zur Amortisation begrenzt geblieben wäre.

  • Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ wird überarbeitet. Die Mietspiegel-Berechnung soll auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Damit soll sie realitätsnäher werden. Neutral zu bewerten ist die Erweiterung der Datenbasis für den Mietspiegel. Er kann dadurch repräsentativer werden.

Die größte Gefahr für Hauseigentümer liegt in der Änderung des Betrachtungszeitraums. Wenn dieser von 4 auf 10 Jahre geändert würde, würden damit Neuvermietungen zu höheren Preisen neutralisiert. Der Spiegel würde sich so gut wie gar nicht nach oben bewegen, die alten Mieten zum Maßstab. Laut Alexander Wiech (Verband Haus und Grund) würde dies den Mietwohnungsmarkt stark beeinflussen. Investoren würden sich Alternativen suchen.

Fazit: Es könnte noch zu weitergehenden Verboten der Überwälzung von Kosten energetischer Sanierungen kommen als bisher im Gespräch. Eine auch für Vermieter tragbare Lösung wäre, die Überwälzbarkeit an den Sanierungserfolg zu koppeln.

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