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Elektroladestation nur mit Gesamtkonzept

Einbau der Elektroladestation ist kein Alleingang

Elektroautos werden in einer Tiefgarage an einer Ladestation geladen. © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation für E-Autos. Doch sie sollten dabei nicht mit dem Kopf durch die Wand wollen. Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ein Wörtchen mitzureden.

Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation für E-Autos. Die aktuellsten Neuerungen traten im November 2022 in Kraft. Wie und wo der Einbau aber konkret erfolgt, liegt allerdings im Ermessen der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft. Das entschied das Landgericht Stuttgart.

Im verhandelten Fall wollte der Wohnungseigentümer unbedingt sein Konzept durchsetzen. Die Gemeinschaft hingegen wollte zunächst eine Firma mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Anlage beauftragten und dessen Ergebnisse abwarten. Der klagende Eigentümer unterlag vor Gericht und musste sich damit abfinden, dass sein Konzept nicht zur Anwendung kam.

Fazit: Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet nach eigenem Ermessen über das "Wie" des Einbaus einer Elektroladestation.

Urteil: LG Stuttgart vom 5.7.2023, Az.: 10 S 39/21

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