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Zusatzklauseln im Mietvertrag

Kündigung für Nutzung als Zweitwohnung

Brief und Kündigung © Stadtratte / Getty Images / iStock
Vorsicht bei Zusatzklauseln im Mietvertrag... Denn nicht jede vorsorglich als Option eingebaute Klausel kann später auch in der Praxis genutzt werden. Das hat das Landgericht Berlin gerade im Fall der Kündigung eines Mietvertrages gegen den Vermieter entschieden.

Enthält ein Mietvertrag eine sogenannte ‚gesetzes­verstärkende Bestandsklausel‘, wonach das Mietverhältnis nur bei einer "Notwendigkeit" gekündigt werden kann, ist eine Eigenbedarfskündigung zum Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung unzulässig. Dies hat das Landgericht  Berlin entschieden. Der Eigentümer wollte seine Wohnung als Zweitwohnung nutzen. Der Kündigung hielten die Mieter entgegen, dass der Mietvertrag nur zu beenden ist, wenn dies "notwendig" ist. Der angeführte Eigenbedarf zur Nutzung als Zweitwohnung genüge jedenfalls nicht, so die Richter in Berlin.

Fazit: Die Nutzung einer Eigentumswohnung als Zweitwohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung.

Urteil: LG Berlin vom 2.11.2021, Az. 67 S 237/21

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