Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2536
Störung des Hausfriedens

Nicht zu lange mit der Kündigung warten

Eine Frau hält sich die Ohren zu. © Nagel's Blickwinkel / stock.adobe.com
Die Störung des Hausfriedens ist immer wieder Stein des Anstoßes für rechtlichen Streit zwischen Vermietern und Mietern. Eigentlich haben Vermieter gute Durchgriffsmöglichkeiten. Sie dürfen damit aber nicht zu lange warten.

Vermieter sollten bei der Störung des Hausfriedens zügig gegenüber dem betreffenden Mieter handeln. Warten sie zu lange, verwirken sie die Möglichkeit, dem Mieter fristlos zu kündigen. Das hat jetzt ein Vermieter in Berlin vom Gericht bestätigt bekommen.

Zögern wird bestraft

Der Vermieter und die anderen Mieter hatten es mit einem renitenten Störenfried zu tun. Der war wiederholt mit Ruhestörungen aufgefallen. Bereits 2009 hatte der Vermieter eine Abmahnung wegen Lärmbelästigung ausgesprochen. Trotzdem störte der Mieter weiter, indem er im Treppenhaus zur Tages- und Nachtzeit laut schrie, bei anderen Mietern sturmklingelte oder diese sogar bedrohte. 

Im Laufe der Jahre trat keine deutliche Besserung des Verhaltens bei dem Mieter ein. Darum kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos - allerdings erst im Jahr 2020, also elf Jahre nach der ursprünglichen Abmahnung. Vor Gericht verlor der Vermieter dann auch noch gegen den Mieter. Der Richter am Amtsgericht Paderborn betonte, dass für den Mieter erkennbar sein muss, dass die Kündigung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem abgemahnten Verhalten steht. Bei einem Zeitraum von mehr als 10 Jahren zwischen Abmahnung und Kündigung sei das dies nicht gegeben. Der Vermieter hätte vor der Kündigung zeitnah eine Abmahnung aussprechen müssen.

Fazit: Wer zu spät kündigt, den betraft der renitente Störenfried. Sprechen Sie als Vermieter im Zweifel vor einer Kündigung nochmals eine konkrete Abmahnung aus und machen Sie die Konsequenzen für die Nichtbeachtung transparent.

Urteil: AG Paderborn vom 3.3.2021, Az.: 55 C 281/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Einblick in den «Trusted Wealth Manager 2024»

Wie Oberbanscheidt & Cie. Transparenz und Kundenvertrauen in Vermögensverwaltung fördert

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Aktienrückkäufe

Aktienrückkäufe sind Kurstreiber

Aktienchart © lassedesignen / Fotolia
Aktienrückkäufe von Unternehmen sind oft Kurstreiber für die Papiere. Denn die Nachfrage ist strukturell erhöht, die Zahl der frei verfügbaren Aktien wird geringer und der Unternehmensgewinn verteilt sich auf weniger Anteilseigner. Derzeit kaufen viele Unternehmen eigene Aktien zurück. FUCHS-Kapital stellt aussichtsreiche Titel vor.
  • Besser als die Benchmark im Performance-Projekt VII, Private Banking-Depot

Kaiser Partner Privatbank

Thumb Performance-Projekt 7, 1. Quartal 2024, erstellt mit DALL*E
Die Kaiser Partner Privatbank hält sich im Performance-Projekt 7 schon seit geraumer Zeit nach Punkten und Performance oberhalb der ETF-Benchmark. Das Erfolgsportfolio hat Roman Pfranger „gebaut“. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung und Head Private Banking von Kaiser Partner. Mit ihm sprach die Redaktion Fuchsbriefe zur Investmentphilosophie des Hauses, Pfrangers Markteinschätzungen und den Ingredienzien seines Erfolgs im Performance-Projekt.
  • Performance-Projekte 2024: Vermögensverwaltende Fonds, Private Banking-Portfolio, Stiftungsportfolio

Welcher Vermögensverwalter ist Besser als die Benchmark?

Thumb Performance-Projekt 7, 1. Quartal 2024, erstellt mit DALL*E
Es geht munter, rauf und runter – in all seiner Banalität birgt dieser Schüttelreim sehr viel Wahres: Denn in die vier laufenden Performance-Projekten der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz ist Bewegung gekommen. Erstmals schaffte es im Performance-Projekt VII – Private Banking Portfolio mit einem Anlagevermögen von 2 Mio. Euro, das am 1. Oktober 2021 gestartet war – eine Mehrheit der 43 Teilnehmer, das ETF-Benchmark-Portfolio nach Punkten zu übertreffen, schreibt Ralf Vielhaber in seinem Editorial.
Zum Seitenanfang