Verbraucher bestimmt
Wohnungseigentümergesellschaften genießen Verbraucherschutz.
Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) mit mindestens einem Verbraucher genießen Verbraucherschutz. Dies bedeutet, dass bei Rechtsgeschäften mit der WEG die Schutzklauseln des Rechts der AGB gelten. Im verhandelten Fall hatte der gewerblich tätige WEG-Verwalter mit einem Energieversorger für die WEG einen Vertrag über Erdgas-Lieferungen geschlossen. Vertragsbestandteil war eine Klausel, nach der der Arbeitspreis für Gas sich entsprechend der Preisentwicklung für Heizöl ändern sollte. Dagegen klagte die WEG und erhielt Recht. Wäre sie vom BGH als gewerblich, also für den unternehmerischen Rechtsverkehr geltend, eingestuft worden, hätte die Klausel Bestand gehabt. So aber war diese eine unangemessene Benachteiligung des Kunden (BGH, Az. VIII ZR178/08, VIII ZR 114/13).
Fazit: Eine Prüfung der Zusammensetzung Ihrer WEG kann bares Geld bedeuten.