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Landgericht wahrt Interessen aller Eigentümer

Versammlungsort muss groß genug sein

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Auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geht es um wichtige Entscheidungen rund um die Immobilie. Wenn von vorneherein ein zu kleiner Raum ausgesucht ist und deshalb nicht alle Eigentümer teilnehmen können, ist das eine schwere Missachtung der Rechte der Eigentümer.

Wohnungseigentümern ist nicht wegen einer begrenzten Raumgröße die Teilnahme an der Eigen­tümer­versammlung zu verweigern. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich der Mitglied­schafts­rechte dar, so das Landgericht (LG) Frankfurt. Sämtliche Beschlüsse dieser Versammlung sind deshalb unwirksam. Der Versammlungsort müsse so beschaffen sein, dass eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet und allen Wohnungseigentümern die Teilnahme möglich ist. 

Fazit: Beschlüsse einer WEG, an der nicht alle Eigentümer teilnehmen können, weil der Sitzungsraum zu klein ist, sind ungültig.

Urteil: LG Frankfurt am Main vom 30.8.2022, Az.: 2-13 S 4/22

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