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Fristlose Kündigung bei Mietrückstand

Wo liegt die Schmerzgrenze für Vermieter?

Mietvertrag im Hintergrund, davor Geldscheine und Taschenrechner. © SZ-Designs / Fotolia
Der Bundesgerichtshofe hat ein wegweisendes Urteil gefällt, ab welchem Mietrückstand Eigentümer fristlos kündigen dürfen. Damit gibt es jetzt eine klare Richtschnur für die bisher oft unterschiedlich gefällten Gerichtsentscheidungen unterer Instanzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt Klarheit geschaffen, ab welcher Höhe von Mietrückständen fristlos gekündigt werden darf. In dieser Frage gab es bei den Gerichten bisher immer wieder sehr unterschiedliche Auffassungen und Urteile. Der BGH stellte nun klar, dass jedem Mieter fristlos gekündigt werden kann, der mehr als eine Monatsmiete im Rückstand ist. Im verhandelten Fall war eine Mieterin von 704 Euro Bruttomiete in einem Monat 135 Euro schuldig geblieben. Für den nächsten Monat zahlte sie gar keine Miete. Laut BGH komme es nicht darauf an, wie hoch der Mietausfall in einem Monat ist. Entscheidend ist, ob insgesamt ein ‚relevanter Mietrückstand‘ erreicht ist. Die Richtschnur dafür ist eine Monatsmiete.

Fazit: Liegt ein Mieter mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand, kann ihm fristlos gekündigt werden.

Urteil: BGH vom 8.12.2021, Az.: VIII ZR 32/20

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