Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1529
Bei Zwangsverkauf der Immobilie

Nießbrauch mit Tücken

Eigentlich eine feine Sache, so ein Häuschen mit Nebengebäude. Nur nicht immer, wenn es zwangsverkauft werden muss. © Picture Alliance
Die Vererbung von Immobilien zu Lebzeiten mit Wohnvorbehalt – der Nießbrauch – findet immer mehr Anhänger. Sind auf der Immobilie noch Schulden und der vererbende Elternteil gibt die Belastung nicht an die Kinder weiter, kann das zu unerwünschten Steuerfolgen führen.

Vorsicht bei Nießbrauch – dieser kann zu unerwünschten Steuerfolgen führen. Das mussten jetzt Mutter und Tochter als Eigentümer einer Immobilie schmerzhaft erfahren.

In einem vom BFH entschiedenen Fall übertrug die Mutter ihrer Tochter ihr Anwesen mit zwei Gebäuden. Die Tochter übernahm dabei die für das Anwesen bestehenden Schulden der Mutter nicht. Lediglich die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden blieben bestehen. Die Mutter behielt sich zugleich  ein lebenslanges dingliches Wohnrecht vor. Sie wohnte im Hauptgebäude weiter mit ihrem Lebensgefährten. Das Nebengebäude nutzte die Tochter zu eigenen Wohnzwecken. In einem ersten Urteilsschritt kam der BFH zu dem Schluss, die Tochter habe dadurch und auch durch die Einräumung des Wohnrechts keine Gegenleistung an die Mutter erbracht. Sie habe vielmehr das um den Wert der Belastungen geminderte Grundstück unentgeltlich übernommen.

Mutter kann Schuldendienst nicht erbringen

Die Mutter wollte eigentlich den Schuldendienst weiter leisten, war dazu aber offenbar nicht mehr in der Lage. Die Tochter veräußerte daher das Anwesen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf durch die Mutter. Sie wollte damit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Grundschuldgläubiger vermeiden. Ihr Glück: Wegen des unentgeltlichen Erwerbs wurde ihr (nach § 23 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes) der Kaufzeitpunkt der Mutter zugerechnet. Es handelte sich aus Richtersicht also um ein privates Veräußerungsgeschäft. Soweit sie das Nebengebäude vor und nach der Übernahme von der Mutter zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, musste sie den Verkaufsgewinn nicht versteuern.

Die Kehrseite der Medaille

Doch nun kommt die Kehrseite. Das Finanzamt versteuerte den Gewinn für das Hauptgebäude. Zu Recht, sagten die Richter am BFH. Denn: Die Nutzung durch die Mutter infolge des Wohnrechts ist – irgendwie logisch –  keine Nutzung durch die Tochter „zu eigenen Wohnzwecken“.

Und es kommt noch ein kleiner "Hammer" hinterher. Von dem Veräußerungserlös von mehr als 500.000 Euro musste die Tochter wegen der Schulden der Mutter 265.488 EUR an die Grundschuldgläubiger abführen. Die Tochter hoffte, diese Zahlung als nachträgliche Anschaffungskosten oder als Werbungskosten abziehbare Veräußerungskosten vom Gewinn abziehen zu können und dadurch die Steuerzahlung zu mindern.

Schuldentilgung keine Veräußerungskosten

Geht nicht, urteilte der BFH. Begründung: Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen nicht, wenn der Erwerber eines Grundstücks zwecks Löschung eines Grundpfandrechts Schulden tilgt, die er zunächst nicht vom Übergeber übernommen hat. Die bloße Verwendung des Veräußerungserlöses zur Tilgung privater Verbindlichkeiten nach der Veräußerung führt nicht zur Entstehung von Veräußerungskosten.

Fazit: Das Finanzamt durfte den auf das Hauptgebäude entfallenden Gewinn von rund 195.000 Euro besteuern. Urteil: BFH IX R 8/18
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement GmbH

Eyb & Wallwitz ist mit dem Kunden nicht auf Augenhöhe

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
„Als Philosoph und Mathematiker ist es mir ein Bestreben die aktive Vermögensverwaltung mit sozialem Engagement und Verantwortung zu vereinen“, stellt sich Geschäftsführer Dr. Georg von Wallwitz im Anlagevorschlag vor. Man sei der Überzeugung, dass nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften langfristig mit wirtschaftlichem Mehrwert einhergehe und sich für Stiftungskunden auszahle.“ Das Zitat lässt beim Leser die schönsten Hoffnungsblätter ergrünen. Bringt Eyb & Wallwitz sie zum Blühen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang