Bei Angehörigen wird hingeschaut
Seien Sie vorsichtig bei Geschäften mit Verwandten. Denn hier schaut das Finanzamt immer besonders genau hin.
Seien Sie vorsichtig bei Geschäften mit Verwandten. Denn hier schaut das Finanzamt immer besonders genau hin. Der Fall: Ein Bruder kaufte seiner Schwester eine Unternehmensbeteiligung ab. Dafür nahm er einen Kredit auf und zahlte den Kaufpreis in drei Raten zuzüglich Zinsen. Die Schwester wollte auf ihre Zinsen nur die geringere Abgeltungssteuer von derzeit 26,4% zahlen. Der Käufer machte dagegen seine Zinsen als Werbungskosten steuermindernd geltend. Die Zinsen für den Kaufpreis müssen aber mit dem progressiven, tariflichen Steuersatz versteuert werden. Denn es handele sich um ein Geschäft unter nahen Verwandten, entschied nun das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 16.04.2013, Az. 8 K 3100/11). Der Fall liegt aber noch beim Bundesfinanzhof (Az.: VIII R 35/1) – das wohl auch so entscheiden wird.
Fazit: Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten unter Verwandten bleiben enge Grenzen gesetzt.