Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1544
Soli auf dem Prüfstand

Bundesfinanzhof: Zahlungsverpflichtung bleibt

Der Solidaritätszuschlag ist zwar verfassungsrechtlich umstritten. Der Bundesfinanzhof hat nun aber entschieden: Zahlen müssen Sie ihn weiter.
Sie müssen den Solidaritätszuschlag weiter pünktlich zahlen – auch wenn er verfassungsrechtlich umstritten ist. Dies verfügte der BFH (Entscheidung vom 15.6.2016, Az.II B 91/15) und reagierte damit auf einen Vorstoß des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluss vom 21.8.2013, Az. 7 K 143/08). Die Niedersachsen stellten dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob der Solidaritätszuschlag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Zahlungspflicht trotz des laufenden Verfahrens begründete der BFH mit dem öffentlichen Interesse am Vollzug. Dem komme der Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu. Das Anrufen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sorgt deshalb nicht dafür, dass diese Verpflichtung nicht mehr gilt. Der Streitfall betraf das Jahr 2012. Vom Arbeitslohn der Antragsteller war der Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Finanzamt abgeführt worden. Die Antragsteller begehrten die vorläufige Rückzahlung des von ihnen entrichteten Solidaritätszuschlags in Höhe von ca. 715 Euro. Der BFH lehnte dies ab. Das öffentliche Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlaggesetzes sei wegen der Sicherung einer geordneten Haushaltsführung vorrangig. Eine vorläufige Nichterhebung des Solidaritätszuschlags würde dazu führen, dass das Solidaritätszuschlaggesetz faktisch außer Kraft gesetzt werden würde. Dies hätte Einnahmenausfälle in Milliardenhöhe zur Folge. Es könne offen bleiben, ob der Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der festgesetzten Solidaritätszuschläge begründen könne.

Fazit: So unbegründet der Solidaritätszuschlag (Hilfe für Ostdeutschland) auch mittlerweile ist – er wird mindestens bis 2019 bleiben. Danach könnte er fallen. Wahrscheinlich wird er nur anders begründet und vielleicht ein bisschen gesenkt.

Hinweis: Der BFH hatte bereits früher entschieden, dass das Solidaritätszuschlaggesetz verfassungsgemäß sei (Urteile vom 21.7.2011 II Az. R 52/10, und Az. II R 50/09, BFH/NV 2011). Das Bundesverfassungsgericht hatte die dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsmanager 2024: Die Top 10

Auf dem Siegertreppchen wird es eng

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Fünf Anbieter von insgesamt 35 Ausschreibungsteilnehmern schaffen es in diesem Jahr auf das Siegertreppchen und sichern sich eine „Goldmedaille“ für eine sehr gute Gesamtleistung. Zwei weitere Häuser holen Silber für gute Leistungen und drei dürfen sich mit Bronze für ein Befriedigendes Gesamturteil schmücken. Sie alle hatten es aufgrund der Güte ihrer Anlagekonzepte in die Endrunde der Ausschreibung für die Stiftung Fliege geschafft.
  • Editorial Stiftungsvermögen 2024: Weitreichende Folgen

Die Auswahl des Vermögensverwalters nicht dem Zufall überlassen

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Wahl des Vermögensverwalters kann das Schicksal einer Stiftung bestimmen. Viele Stiftungen besitzen nicht das nötige Finanzwissen im eigenen Kuratorium, was fatale Folgen haben kann. Regelmäßige Kontrollen und kompetente Beratung sind unerlässlich, um nicht Opfer von fatalen Anlagestrategien zu werden. Erfahren Sie, welche verheerenden Fehler vermieden werden können und wie eine Stiftung die richtige Wahl trifft – bevor es zu spät ist.
  • Brutaler Messerangriff in Mannheim: Gefahr für unser Recht auf friedliche Demonstrationen

Wie wir selbst die Grundwerte unserer Gesellschaft untergraben

Fuchsbriefe-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag Fuchsbriefe
In Mannheim wurde am Wochenende auf brutale Weise und ohne Vorwarnung ein Redner bei einer Demonstration mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Auch ein Polizist wurde lebensgefährlich attackiert. Er erlag am Wochenende seinen Verletzungen. Doch die Medien relativieren die Tat und lenken vom Kern einer wichtigen Debatte ab, meint Fuchsbriefe-Herausgeber Ralf Vielhaber.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Dürfen Arbeitgeber kündigen, wenn man Fußball schaut?

Fußball-EM: Fernsehen am Arbeitsplatz

Wer die Fußball WM 2018 während der Arbeitszeit verfolgt, riskiert eine Abmahnung.
Vor der Fußball-EM beginnt in Betrieben wieder die Diskussion um die Möglichkeit, die Spiele während der Arbeitszeit im Fernsehen zu verfolgen. Viele Unternehmen akzeptieren das. Arbeitgeber sollten aber vorher auf jeden Fall Klarheit schaffen, um Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.
  • Fuchs plus
  • Vermögensmanager für Stiftungsvermögen 2024

Bruttorenditen: Ausgesprochen breites Erwartungsspektrum

Kollage Verlag Fuchsbriefe ©Bild: envato elements
In der jüngsten Studie der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zum Vermögensmanagement für Stiftungen und andere Non-Profit-Organisationen offenbart sich eine bemerkenswerte Bandbreite bei den erwarteten Bruttorenditen von 3,3 % bis zu beeindruckenden 7,49 %. Diese Analyse taucht tief in die Zahlen ein und enthüllt, was hinter den Kulissen der Finanzinstitutionen vor sich geht.
  • Interview mit Stiftungsvorständin der Stiftung Fliege Johanna Schüller und dem Geschäftsführer der Stiftungsverwaltung Gutes Stiften GmbH Thomas Ebermann

Stiftung Fliege: Einblicke in den professionell begleiteten Auswahlprozess

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Stiftung Fliege hat den Auswahlprozess zur Bestimmung eines neuen Vermögensverwalters durchlaufen. Begleitet wurde sie dabei von der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz. Johanna Schüller, Vorständin der Stiftung Fliege, und Thomas Ebermann, Geschäftsführer der GUTES STIFTEN GmbH, geben in einem Gespräch mit der Redaktion Fuchsbriefe Einblicke in den Ablauf und die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit.
Zum Seitenanfang