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Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Firmengelder privat und damit höherverzinslich anzulegen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Firmengelder privat und damit höherverzinslich anzulegen. Denn viele Kreditinstitute bieten privaten Anlegern bessere Zinsen als Unternehmen. Firmenkonten rentieren daher meist schlechter. Sie binden jedoch oft viel Liquidität.
Wie Sie Firmengelder kurzfristig privat anlegen, zeigt unser Beispiel. Gustav Karl, Gesellschafter und Geschäftsführer der Kombi-Maschinenbau GmbH, ist fasziniert, als er von seiner Hausbank ein Angebot für eine kurzfristige Festgeldanlage erhält: 1,3% Zinsen bei nur dreimonatiger Laufzeit und Guthaben bis zu 500.000 Euro – leider aber nur für Privatanleger.
Sein Steuerberater weiß dafür eine Lösung. Karl soll bei seiner GmbH ein Darlehen aufnehmen. Dieses Geld legt er dann als Privatmann zinsgünstig an. Aber: Verträge zwischen Gesellschafter und GmbH prüft das Finanzamt sehr gewissenhaft. Deshalb gibt es einige Mindestanforderungen an den Unternehmer Karl:
Oberstes Gebot ist die Schriftform. Damit der Geschäftsführer sich nicht strafbar macht, ist zudem §43a des GmbH-Gesetzes zu beachten. Demnach darf die GmbH Kredite nur dann gewähren, wenn diese aus den freien Rücklagen und nicht etwa aus dem vorhandenen Stammkapital erbracht werden.
Das Darlehen muss zweckgebunden gewährt werden. Der Geschäftsführer erhält das Geld nur für die entsprechende, genau zu benennende Anlage. Gleichzeitig verpflichtet er sich, die Anlage nach deren Auslaufen sofort wieder zurückzuzahlen. Mit diesem Vorgehen vermeidet Karl eventuell bereitzustellende Sicherheiten.
Das Problem der Steuern auf die Zinsen lässt sich lösen. Die fällige Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag übernimmt die GmbH – was Karl ebenfalls schriftlich vereinbaren muss.
Die Rechnung sieht dann so aus: Karl erhält von der Bank eine Zinsgutschrift in Höhe von 1,3%. Nach Abzug der Quellensteuer verbleibt ihm ein Nettozinssatz von 0,96%. Diese Zinsen und das Darlehen fließen dann an die GmbH.
Eine Alternative zum Darlehensvertrag ist die Errichtung eines Treuhandverhältnisses. Dabei würde der Treugeber, die GmbH, dem Treuhänder, Herrn Karl , den Geldbetrag zur Anlage zur Verfügung stellen. Im Innenverhältnis wird er von allen Kosten freigestellt, die durch das Treuhandverhältnis entstehen (wie z.B. Kapitalertragsteuer oder Kontoführungsgebühren).
Auch bei diesem Vorgehen ist die Schriftform einzuhalten. Die zur Verfügung gestellte Summe sowie die Bedingungen dafür sind genau zu fixieren.

Fazit: Sie haben damit zwei gute Möglichkeiten, Liquidität höherverzinslich zu parken.

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