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Feste Zeitfenster für Verhandlungen regeln

Verträge wasserdicht machen

Was gehört unbedingt in Logistikverträge? Und wie können Sie Ihre Dienstleister am besten mit Leistungskennzahlen steuern? Wir geben Tipps.

(Zu) viele Unternehmen gestalten ihre Verträge mit Zulieferern lückenhaft. Oft fehlt die Vereinbarung von Leistungskennzahlen (KPI). Auch andere zentrale Aspekte werden nach Auffassung der Juristen des BME-Competence Centers immer wieder – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß – vernachlässigt. Dazu gehören Haftung, Versicherung, Laufzeit, Kündigung, Vergütung, Rechnungstellung, Pfand- und Zurückbehaltungsrechte, Leistungsbeschreibung, Service Level Agreement, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertraulichkeit und Datenschutz sowie Change of Control (meint: Vertragslösungsrecht bei Kontrollwechsel auf der anderen Seite, etwa bei Geschäftsführerwechsel).

Leistungskennzahlen nicht vergessen

Key Performance Indicators sollten auf keinen Fall fehlen. Damit beschreiben Sie als Auftraggeber/Verlader definierte Leistungskennzahlen. Beispiele: Pünktlichkeit, Schadenfreiheit, Vollständigkeit (prozentuale Leistungsquoten) sowie Erreichbarkeit.

Die Anwälte empfehlen (verschieden) gestaffelte Quoten mit Unterschreitungsbereichen und einem neutralen Bereich. Die konkrete Gestaltung steht den Parteien frei. Legen Sie auch fest, auf Basis welcher Daten die Bewertung erfolgt (wer erhebt in welchen Zeiträumen?). KPI können Sie mit und ohne Bonus/Malus vereinbaren. Achtung: Details wie Ausnahmen, Einschränkungen können strenge KPI verwässern.

Preisgestaltung: klar und verbindlich

Klare und verbindliche Regelungen zu allen Preisfaktoren sind das A und O. Vergütungsklauseln wie „branchenüblich", „ortsüblich" sind schwer kalkulierbar. Einseitige Preisanpassungen sind grundsätzlich rechtlich nicht oder nur unter restriktiven Bedingungen zulässig.

Beachten Sie generell eventuelles Auseinanderfallen von Vertragslaufzeit und Preislaufzeit. Vereinbaren Sie möglichst gleichgeschaltete Laufzeiten oder Preisverhandlungen vor Laufzeitende mit Sonderkündigungsoption bei Scheitern. Also: vorher Mindestabweichungszeiträume und feste Zeitfenstern für Verhandlungen regeln.

Weitere Informationen

Hinweis: Weitere Infos beim BME-Competence Center Service Recht, Compliance & Konfliktmanagement, Ansprechpartner: Noreen Loepke, Tel. 0 61 96-58 28-117, bmerecht@bme.de

Fazit

Ein sauber gestalteter Vertrag macht Aufwand, erspart aber im Konfliktfall ellenlange Diskussionen und möglicherweise auch Rechtstreitigkeiten.

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