Vorsicht! Lieferkette und Zwangsarbeit
Wer beabsichtigt, Produkte in die USA zu exportieren, muss sich ernsthaft mit dem Thema Zwangsarbeit auseinandersetzen. Und er muss saubere Prozesse belegen können – sonst droht ein Einfuhrverbot. Das passiert gar nicht so selten.
Nach dem US-amerikanischen Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) dürfen keine Güter in die USA eingeführt werden, die ganz oder teilweise in der autonomen Region Xinjiang-Uigurien (Xinjiang Uygur Autonomous Region, XUAR) der VR China bzw. in diesbezüglich negativ gelisteten Unternehmen hergestellt wurden. Wichtig: Das gilt auch für „nachgelagerte“ Produkte. Unerheblich ist nämlich, wo diese produziert/verarbeitet wurden – ob in China, außerhalb der XUAR oder in Drittländern.
Liste und Alert
Die UFLPA-Strategie umfasst auch eine Liste von Unternehmen, bei denen die US-Behörden davon ausgehen, dass sie Zwangsarbeiter in der XUAR einsetzen oder mit der XUAR-Verwaltung zusammenarbeiten (Entitäten-Liste). Seit März 2023 wird über einen neuen „Region Alert“ im Automated Commercial Environment (ACE) informiert, welche Waren möglicherweise von der Einfuhr ausgeschlossen werden können. Das betrifft auch elektronischen Datenaustausch (EDI). Aktuelle Statistiken zeigen die Zahl gestoppter Lieferungen, betroffene Branchen und Warenherkunftsländer.
Oberste Priorität
Sektoren oberster Priorität für die Durchsetzung des Einfuhrverbots derzeit: Baumwolle/-produkte, Tomaten/-produkte, Polysilizium, Bekleidung. Seit 2022 wurden über 4.600 Sendungen (= ca. 1,6 Mrd. USD) zurückgehalten, vor allem in Sachen Elektronik, Textilien, Schuhe. Zudem: Aluminium, Landwirtschaft, Fertigerzeugnisse, Konsumgüter, Massenware, Pharmazeutika, Gesundheit, Chemie. Zuletzt wurden ca. 19% abgelehnt und rund 40% freigegeben (Rest: Bescheid offen, Dauer im Schnitt 3 Monate). Die Lagerkosten werden dem jeweiligen US-Importeur in Rechnung gestellt und freigegebene Sendungen erst nach Zahlung herausgegeben.
Bewertung und Rat
Die Einfuhrverbote in die USA scheinen auf den ersten Blick eng begrenzt – "sie können aber, gerade bei Produkten mit komplexen Lieferketten, einen sehr weiten Anwendungsbereich haben, und die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sind hoch“, mahnt die Kanzlei Dentons. Unternehmen dürfen ihre Diligence-Prozesse nicht allein auf chinesische Lieferanten und Geschäftspartner beschränken, warnen die Logistik- und Zollexperten von AEB. Andere Länder agieren danach häufig als Zwischenhändler und verwenden auch Rohstoffe aus XUAR. Bislang kämen etwa 13% der in den USA gestoppten Sendungen aus chinesischer, aber 80% aus malaysischer und vietnamesischer Herkunft. Auffällig seien auch Waren aus Thailand und Sri Lanka.
Sie müssen Ihre Supply Chains mit allen beteiligten Akteuren transparent machen. Das schaffen Sie nicht ohne externe Hilfe bzw. adäquate E-Tools. Dokumentieren Sie Ihre Due Diligence-Prüfungen gut und halten Sie nötige Unterlagen für Compliance-Audits bereit, um im Akutfall keine Zeit zu verlieren.
Weitere Infos:
Dentons (Wirtschaftskanzlei; u.a. Frankfurt)
https://www.dentons.com/de/insights/articles/2023/march/13/the-uyghur-forced-labor-prevention-act-implications-for-german-companies
AEB (Software, Beratung; Logistik, Zoll etc.; Stuttgart)
https://www.aeb.com/de/index.php
Uyghur Forced Labor Prevention Act (US Customs and Border Protection
https://www.cbp.gov/trade/forced-labor/UFLPA
Uyghur Forced Labor Prevention Act – Region Alert https://www.cbp.gov/sites/default/files/assets/documents/2023-Mar/Trade_Information%20Notice_UFLPA_Updated_3.2.23_508c.pdf
UFLP-Entitäten-Liste/UFLPA Entity List
https://www.dhs.gov/uflpa-entity-list
FACT SHEET Uyghur Forced Labor Prevention Act of 2021
https://www.cbp.gov/sites/default/files/assets/documents/2022-Jun/UFLPA%20Fact%20Sheet_FINAL.pdf