Weiterleitungsklauseln sind ein Risiko für Exporteure
Die EU plant nach dem Tod von Alexey Nawalny offenbar neue Sanktionen gegen Russland - dabei sind viele Unternehmen noch nicht einmal auf die Folgen der Sanktionen des vorigen Pakets vorbereitet. Am 18. Dezember hatte die EU ihr 12 Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Diese Strafmaßnahmen wurden nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet und halten viele negative Überraschungen bereit - sogar für Unternehmen, die gar nicht direkte Geschäfte mit Russland machen.
Das zum Jahresende beschlossene 12. Sanktionspaket der EU betrifft viele Unternehmen, die nicht direkt mit Russland Geschäfte machen. Das breit diskutierte Einfuhrverbot russischer Diamanten ist nur die funkelnde Spitze des Sanktionspaketes. Viele Neuregelungen, die sehr weitreichende Folgen für Unternehmen haben, sind bei etlichen betroffenen nicht auf dem Radar. Davor hat Dr. Julia Pfeil gewarnt. Sie ist Rechtsanwältin und Partnerin für Öffentliches Wirtschaftsrecht bei Dentons (Frankfurt Main).
Unternehmen betroffen, die kein direktes Russland-Geschäft haben
Ab 20. März gelten vor allem scharfe Weiterleitungsklauseln. Die betreffen Unternehmen, die Produkte in Länder außerhalb der EU und nicht in traditionelle westliche Staaten liefern. Per Weiterleitungsklausel müssen diese Unternehmen ihre Abnehmer verpflichten, die Ware nicht nach Russland weiterzuliefern. Darüber hinaus müssen wirksame Maßnahmen vereinbart werden, falls sich der Geschäftspartner nicht an das Verbot der Weiterlieferung hält.
Unternehmen sind hier auf unsicherem Terrain unterwegs. Nicht geklärt ist, wie sich Unternehmen rechtlich absichern können. So ist streitig, ob ein Aufdruck auf der Ware ausreicht, der einen Weiterverkauf verbietet. Viele Unternehmen lassen sich in der Praxis wohl auch gar nicht darauf ein, neue AGB zu vereinbaren. Unklar ist zudem, was eine wirksame Abwehrmaßnahme ist, falls ein Verstoß festgestellt wird.
Weiterleitungsklauseln für viele Produkte
Die Weiterlieferungsklauseln betreffen zahlreiche Produkte. Dazu gehören u.a. Elektronik, Kommunikation- und Satellitennavigation, elektrische Komponenten und Maschinen und Ausrüstung für die Herstellung solcher Produkte. Auch die Ausfuhr- und Einfuhrverbote wurden mit dem 12. Sanktionspaket erneut ausgeweitet. "Diese müssen die Unternehmen nun wieder aus den Güterlisten der EU herausarbeiten - meist per Hand, denn ein elektronisches Auslesen der Listen ist nicht möglich", schreibt die Börsenzeitung.
Fazit: Das 12. Sanktionspaket hält für viele Unternehmen negative Überraschungen bereit, auch wenn sie selbst gar nicht direkt im Russland-Geschäft tätig sind. Exporteure müssen sich eine Übersicht verschaffen und Informationen zu ihren Kunden sammeln, um sie ggf. der BAFA zu melden.