Aufteilung in Grund- und Gebäudeanteil beim Immobilienkauf
Wird eine Immobilie vermietet, muss der beim Erwerb bezahlte Kaufpreis in den Grund- und Bodenanteil bzw. den Gebäudeanteil aufgeteilt werden. Grund: Nur der auf das Gebäude entfallende Anteil darf bei den Vermietungseinkünften abgeschrieben werden. Je höher also der Grund- und Bodenanteil ist, umso niedriger liegt die Gebäudeabschreibung.
Käufer haben also ein großes Interesse an einem möglichst hohen Gebäudeanteil. Haben der Verkäufer und der