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Das Finanzamt darf schätzen

Aufteilung in Grund- und Gebäudeanteil beim Immobilienkauf

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Wer eine Immobilie zur Vermietung kauft, hat Interesse an einem möglichst hohen Gebäudeanteil. Denn der reduziert später die Steuerlast auf die Einkünfte. Aber wie frei sind Käufer und Verkäufer bei der "Gestaltung" dieser Anteile. Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden.

Wird eine Immobilie vermietet, muss der beim Erwerb bezahlte Kaufpreis in den Grund- und Bodenanteil bzw. den Gebäudeanteil aufgeteilt werden. Grund: Nur der auf das Gebäude entfallende Anteil darf bei den Vermietungseinkünften abgeschrieben werden. Je höher also der Grund- und Bodenanteil ist, umso niedriger liegt die Gebäudeabschreibung. 

Käufer haben also ein großes Interesse an einem möglichst hohen Gebäudeanteil. Haben der Verkäufer und der


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