Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3065
Riskante Tricks mit Impfpässen

Arbeitgeber können bei Fälschungen durchgreifen

Aufkleber in einem Impfausweis nach zweiter Coronaimpfung. © Ralf Geithe / stock.adobe.com
In der Corona-Zeit wurden bereits über 1.000 Corona-Urteile gefällt. Anfänglich ging es um Entgelt, Urlaub, Homeoffice, Videoüberwachung und die Maskenpflicht. Inzwischen wächst die Zahl der Streitfällt um Impf-Pässe.

Vor den Arbeitsgerichten landen immer öfter Streitfälle zu gefälschten Impfpässen - und Arbeitgeber haben dabei gute Karten. Denn wer seinem Arbeitgeber einen gefälschten Impfpass vorlegt, dem darf der Betrieb fristlos kündigen. Das haben die Arbeitsgerichte (ArbG) in Köln und Düsseldorf entschieden. 

Jüngster Fall: Eine Gesundheitsberaterin legte der Personalabteilung einen Impfausweise vor. Die Überprüfung des Arbeitgebers ergab, dass die im Impfausweis dokumentierten Impfstoff-Chargen erst nach den eingetragenen Termin verabreicht wurden. Nach einem klärenden Gespräch kündigte ihr der Arbeitgeber fristlos. Gegen Entlassung klagte die Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht Köln - und verlor.

Vertrauen besteht nicht mehr

Das ArbG wies die Kündigungsschutzklage ab. Die außerordentliche fristlose Kündigung sei durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt gewesen. Dabei ging es im Kern nicht einmal darum, dass die Mitarbeiterin keinen Impfschutz hatte, wie angesichts der berufsbezogenen Impfpflicht zu vermuten wäre. 

Das Kernargument des Gerichts zielt auf das Vertrauensverhältnis ab. Durch die unwahre Behauptung eines vollständigen Impfschutzes durch Vorlage eines gefälschten Impfnachweises ist das notwendige Vertrauen zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verspielt. 

Kriminelle Energie bei der Fälschung 

Das ArbG Düsseldorf hat in einem vergleichbaren Fall mit der gleichen Begründung genauso entscheiden. Hier hatte ein Küchenfachberater eines Einrichtungshauses seinem Arbeitgeber die Kopie eines Impfausweises vorgelegt. Zuvor hatte er erklärt, sich nicht impfen lassen zu wollen. Eine Prüfung der Geschäftsführung ergab, dass der Impfnachweis gefälscht waren. So waren die eingetragenen Impfstoff-Chargen identisch mit den Daten eines anderen Mitarbeiters, die Impftermine hingegen unterschiedlich. 

Das Unternehmen kündigte. Der Mitarbeiter habe mit der Täuschung und Fälschung ein hohes Maß an krimineller Energie an den Tag gelegt und damit das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber nachhaltig gestört. Mit seinem berechneten und rücksichtslosen Verhalten habe er die Gesundheit der anderen Arbeitnehmer und Kunden gefährdet.

Fazit: Arbeitgeber dürfen bei Vorlage von gefälschten Impfausweisen fristlos kündigen.

Urteile: ArbG Köln vom 23.03.2022, Az.: 18 Ca 6830/2, ArbG Düsseldorf vom 18.02.2022, Az.: 11 Ca 5388/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
  • Einblick in den «Trusted Wealth Manager 2024»

Wie Oberbanscheidt & Cie. Transparenz und Kundenvertrauen in Vermögensverwaltung fördert

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
Neueste Artikel
  • Taunus Sparkasse Trusted Wealth Manager auch 2024

Proaktives Beschwerdemanagement stärkt Vertrauen in die Taunus Sparkasse

© Grafik: Verlag Fuchsbriefe, envato elements
Die Taunus Sparkasse demonstriert bemerkenswerte Kundenloyalität, trotz der branchenweiten Herausforderungen im Zusammenhang mit Online-Banking- und Kreditkartenbetrug. Mit einer Weiterempfehlungsquote von satten 96 % (Vorjahr 97 %) im Bereich des Private Banking im Jahr 2023, bestätigt durch eine jährliche Kundenzufriedenheitsbefragung, unterstreicht die Bank in ihrer Selbstauskunft, ihren Erfolg bei der Pflege positiver Kundenbeziehungen.
  • Fuchs plus
  • Zinssenkung im September bleibt ungewiss

US-Inflationsdaten: Ein Hoffnungsschimmer, mehr nicht

Amerika Börse © TexBr / stock.adobe.com
In den USA könnte im (Früh-)Herbst (September) die erste Zinssenkung anstehen. Darauf deuten die Daten vom aktuellen Rand hin. FUCHS-DEVISEN haben die vorliegenden Inflationszahlen in ihrer Bestandteile zerlegt und dies mit dem Prognosemodell der Fed abgeglichen, das wir hier Anfang April vorgestellt haben.
  • Fuchs plus
  • Durchwachsene Ernte-Prognosen

Weizen-Preis strebt wieder nach oben

Weizen © Elenathewise / fotolia.com
Die Ernte-Prognosen für Weizen treiben den Preis wieder hoch. In den USA fielen sie geringer aus als erwartet. In Russland hat eine überraschende Frost-Periode die Aussaat massiv geschädigt. Wie weit kann der Weizen-Preis noch gehen?
Zum Seitenanfang