Von der stark angehobenen Mindestausbildungsvergütung sind kaum Unternehmen betroffen. Sie wissen: Am 1. Januar steigt die Mindestvergütung für Azubis um bis zu 41 Euro pro Monat. Das hat das Bundesbildungsministerium beschlossen und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Im ersten Lehrjahr müssen nun mindestens 649 Euro, im zweiten Lehrjahr 766 und im dritten Lehrjahr 876 Euro gezahlt werden. Gibt es ein viertes Ausbildungsjahr, liegt die Mindestvergütung bei 909 Euro.
Markt zahlt deutlich mehr
Recherchen von FUCHSBRIEFE zeigen aber, dass von der Regelung kaum Unternehmen betroffen sind. Von den 327 Ausbildungsberufen wird lediglich noch in vier Berufen die Mindestvergütung gezahlt. Konkret ist das so bei Friseuren, für Orthopädieschuhmacher, Schornsteinfeger und bei Floristen in den ostdeutschen Bundesländern. Das zeigen die Tarifverträge.
Der Markt spricht auch bei den Azubi-Gehältern längst eine andere Sprache. Marktdaten zeigen, dass die Azubi-Gehälter weit über der Mindestausbildungsvergütung liegen. Spitzenreiter ist der Öffentliche Dienst mit durchschnittlich 1.114 Euro Azubi-Gehalt. Es folgen Industrie und Handel mit 1.081 Euro und die Hauswirtschaft mit 1.034 Euro. Abgeschlagen liegt das Handwerk auf dem letzten Platz mit mageren 930 Euro.